HRA 3704

Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamm · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Holzwickede
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
07.05.2014
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Ferdinand Hinrich Dahm

Dortmund

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH

Holzwickede

einzelvertretungsberechtigt

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 258 IN 20/14 · Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 20/14
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Hamm, HRA 3704
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 20/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3704 eingetragenen Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Natorper Str. 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ferdinand Dahm, Hellenbank 20, 44227 Dortmund und die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragene Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Str. 28, 59439 Holzwickede

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 353.226,69 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 250 % des Regelsatzes den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Das Gericht hat vorliegend als Vergütung den in § 2 Abs. 2 InsVV geregelten Mindestbetrag der Vergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.07.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.

258 IN 20/14
Amtsgericht Dortmund, 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 258 IN 20/14 · Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 20/14
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Hamm, HRA 3704
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 20/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3704 eingetragenen Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Natorper Str. 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ferdinand Dahm, Hellenbank 20, 44227 Dortmund und die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragene Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Str. 28, 59439 Holzwickede

ist am 05.05.2014 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

258 IN 20/14
Amtsgericht Dortmund, 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 258 IN 20/14 · Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 20/14
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Hamm, HRA 3704
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 20/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3704 eingetragenen Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Natorper Str. 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ferdinand Dahm, Hellenbank 20, 44227 Dortmund und die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragene Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Str. 28, 59439 Holzwickede

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.761.875,48 EUR.

Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

258 IN 20/14
Amtsgericht Dortmund, 06.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 258 IN 20/14 · Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 20/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamm, HRA 3704

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3704 HRA 3704:Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Holzwickede, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede.Prokura erloschen: Lindenborn, Ulrike, Hamm, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 20/14)…
HRA 3704:Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Holzwickede, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede.Prokura erloschen: Lindenborn, Ulrike, Hamm, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 20/14) vom 01.05.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 258 IN 20/14 · Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 20/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamm, HRA 3704

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 258 IN 20/14 · Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 20/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamm, HRA 3704

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 258 IN 20/14 · Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 20/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamm, HRA 3704

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3704 HRA 3704:Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Holzwickede, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Lindenborn, …
HRA 3704:Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Holzwickede, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Lindenborn, Ulrike, Hamm, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 3704 Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Holzwickede, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede. (Handel mit Lebensmittel aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede. Pe…
Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Holzwickede, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede. (Handel mit Lebensmittel aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede. Persönlich haftende Gesellschafterin: Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Holzwickede (Amtsgericht Hamm HRB 7620), einzelvertretungsberechtigt. Der Sitz ist von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund, HRA 17300) nach Holzwickede verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.