HRB 97910

KRÜGO Fußbodentechnik GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kelsterbach

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Registerdaten

Sitz
Kelsterbach
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 23/19 · KrüGo Fußbodentechnik GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 23/19
Wirksam am
30.12.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97910
9 IN 23/19 In dem Insolvenzverfahren KrüGo Fußbodentechnik GmbH, Im Taubengrund
25, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 97910), vertr. d.: Misho Stoyanov,
Schäfergasse 21, 61138 Niederdorfelden, zz. unbekannten Aufenthalts,
(Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag,
21.01.2021, 09:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283
Darmstadt Tagesordnung : Zustimmung zum Vergleich, wonach Herr Lirim Krasniqi
zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche den Betrag von 25.000,00 EUR zur
Masse leistet.

Hinweis:

Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt,
30.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 23/19 · KrüGo Fußbodentechnik GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 23/19
Wirksam am
25.10.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97910
Geschäfts-Nr. 9 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KrüGo
Fußbodentechnik GmbH, Im Taubengrund 25, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB
97910), vertr. d.: Misho Stoyanov, Schäfergasse 21, 61138 Niederdorfelden, zz.
unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen
Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die
Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im
schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim
Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 28.11.2019 erklärt
werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.

Amtsgericht Darmstadt, 24.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 97910 HRB 97910: KRÜGO Fußbodentechnik GmbH, Kelsterbach, Im Taubengrund 25, 65451 Kelsterbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 97910: KRÜGO Fußbodentechnik GmbH, Kelsterbach, Im Taubengrund 25, 65451 Kelsterbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 23/19 · KrüGo Fußbodentechnik GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 23/19
Wirksam am
15.05.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97910
9 IN 23/19: Über das Vermögen der KrüGo Fußbodentechnik GmbH, Im Taubengrund
25, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 97910), vertr. d.: Misho Stoyanov,
Schäfergasse 21, 61138 Niederdorfelden, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2019 um
09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83,
65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.06.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.07.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.06.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (30.07.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 15.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 23/19 · KrüGo Fußbodentechnik GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 23/19
Wirksam am
06.02.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97910
Geschäfts-Nr.: 9 IN 23/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der KrüGo Fußbodentechnik GmbH, Im Taubengrund 25, 65451 Kelsterbach (AG
Darmstadt, HRB 97910), vertr. d.: Misho Stoyanov, Schäfergasse 21, 61138
Niederdorfelden, (Geschäftsführer), ist am 06.02.2019 um 10.00 Uhr gegen die
Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760
Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden. Es wird außerdem gemäß §§ 21,
99 InsO die Postsperre angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei
Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 06.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 97910 HRB 97910: KRÜGO Fußbodentechnik GmbH, Kelsterbach, Im Taubengrund 25, 65451 Kelsterbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2013 mit Änderung vom 05.11.2015. Die Gesellsch…
HRB 97910: KRÜGO Fußbodentechnik GmbH, Kelsterbach, Im Taubengrund 25, 65451 Kelsterbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2013 mit Änderung vom 05.11.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 25495) nach Kelsterbach beschlossen. Geschäftsanschrift: Im Taubengrund 25, 65451 Kelsterbach. Gegenstand: Bodenverlegung. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Ademi, Emra, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Stoyanov, Misho, Niederdorfelden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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