HRB 39063
KRS Logistik GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lohmener Str. 11, 01796 PirnaGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pirna
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.10.2019
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Mike Stamm
Obergurig
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-10-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere logistische Dienstleistungen, Lagerei, Spedition und Transporte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 557 IN 1098/19 · KRS Logistik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1098/19
- Wirksam am
- 27.06.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39063
Aktenzeichen: 557 IN 1098/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Logistik GmbH, Lohmener Straße 11, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 39063
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Stamm
wird die Veröffentlichung vom 08.06.2023 - Anberaumung des schriftlichen Schlusstermins -
wie folgt berichtigt:
...
Der Insolvenzverwalter erklärt: Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 771.435,77 Euro. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 185.064,30 Euro zur Verfügung.
...
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 557 IN 1098/19 · KRS Logistik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1098/19
- Wirksam am
- 08.06.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39063
Aktenzeichen: 557 IN 1098/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Logistik GmbH, Lohmener Straße 11, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 39063
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Stamm
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 06.06.2023 festgesetzt. Dem Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Gemäß fortgeführter Schlussrechnung vom 14.12.2022 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 325.988,15 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV wurde gemäß § 3 InsVV aus folgenden Gründen um insgesamt 79 % erhöht: Fortführung des Geschäftsbetriebes, Betriebsveräußerung / übertragende Sanierung, Erhalt von Arbeitsplätzen, Abschlag wegen größtenteils Erledigung der Forderungsprüfung und Masseverwertung während der Eigenverwaltung.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 557 IN 1098/19 · KRS Logistik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1098/19
- Wirksam am
- 27.02.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39063
Aktenzeichen: 557 IN 1098/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Logistik GmbH, Lohmener Straße 11, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 39063
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Stamm
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.04.2023 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Marcello Di Stefano, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 557 IN 1098/19 · KRS Logistik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1098/19
- Wirksam am
- 30.11.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39063
Aktenzeichen: 553 IN 1098/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Logistik GmbH, Lohmener Straße 11, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 39063
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Stamm
Dem Sachwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Dem Sachwalter und nunmehr Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.10.2019 eröffnet und die Eigenverwaltung mit Beschluss vom 28.02.2020 aufgehoben.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 15.09.2020 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO, § 12 InsVV.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse ergibt sich aus § 1 InsVV.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV, woraus sich der Regelbruchteil gemäß § 12 InsVV von 60 % ergibt.
Zudem war die Vergütung für den vorläufigen Sachverwalter mit 25 % des Regelbruchteils festzusetzen (BGH, Beschluss vom 21.07.2016, IX ZB 70/14).
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 i.V.m. § 12 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt.
Zusätzlich ist die von dem Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 1098/19 · KRS Logistik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1098/19
- Wirksam am
- 28.02.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39063
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Logistik GmbH, Lohmener
Straße 11, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 39063
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Stamm
ergeht am 28.02.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Die mit Beschluss vom 01.10.2019 angeordnete Eigenverwaltung wird auf
Antrag der Schuldnerin gem. § 272 Abs.1 Nr. 3 aufgehoben. Das Verfahren wird
als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der vormalige Sachwalter Rechtsanwalt
Marcello Di Stefano, Louis-Braille-Straße 5, 01099 Dresden bestellt.
3. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs.3 InsO).
Gründe
Mit Schreiben vom 26.02.2020 beantragte die Schuldnerin die Aufhebung der
Eigenverwaltung. Dem Antrag war stattzugeben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter kann der bisherige Sachwalter bestellt werden gem. § 272
Abs.1 Nr. 3 InsO. Der bisherige Sachwalter ist gemäß § 56 Abs.1 S.1 InsO zur
Übernahme des Amtes bereit und geeignet.
553 IN 1098/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 39063 HRB 39063: KRS Logistik GmbH, Pirna, Lohmener Str. 11, 01796 Pirna. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 39063 HRB 39063: KRS Logistik GmbH, Pirna, Lohmener Str. 11, 01796 Pirna. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. geändert, nun: Liquidator: Stamm, Mike, Obergurig, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des…
Forderungsprüfung 557 IN 1098/19 · KRS Logistik GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1098/19
- Wirksam am
- 02.10.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39063
534/553 IN 1098/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Logistik GmbH, Lohmener
Straße 11, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 39063
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Stamm
- wurde am 01.10.2019 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Sachwalter ist:
Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und
Insolvenzverwalter GmbH Louis-Braille-Straße 5, 01099 Dresden, Telefax: 0351
46906 891 Telefon geschäftlich: 0351 46906 302 Email geschäftlich:
distefano@reinhardt-rechtsanwaelte.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
22.10.2019 bei dem Sachwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 13.11.2019, 10:30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Mittwoch, 13.11.2019, 10:30 Uhr
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 1098/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 39063 HRB 39063: KRS Logistik GmbH, Pirna, Lohmener Str. 11, 01796 Pirna. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2010 zuletzt geändert am 16.02.2019. Die Gesellschafterversammlung vo…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.