HRB 204338

Kroll Holzbau GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüder

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Registerdaten

Sitz
Lüder
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Kroll Holzbau UG (haftungsbeschränkt) Lüder

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 74/22 · Kroll Holzbau GmbH · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 74/22
Wirksam am
12.02.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 204338
7 IN 74/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kroll Holzbau GmbH, Röhrser Straße 21, 29394 Lüder (AG Lüneburg, HRB 204338), vertr. d.: Elena Kroll, Veddeler Brückenstraße 136, 20539 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist am 11.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 11.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 74/22 · Kroll Holzbau GmbH · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 74/22
Wirksam am
09.07.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 204338
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Kroll Holzbau GmbH, Röhrser Str. 21, 29394 Lüder, soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Herzogenplatz 5, 29525 Uelzen, Tel.: 0581 907766 0, Fax: 0581 907766 27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de, hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 41.728,58 Euro zuzüglich weiterer Einnahmen, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 183.122,45 Euro zu berücksichtigen.
Amtsgericht Uelzen, 09.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 74/22 · Kroll Holzbau GmbH · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 74/22
Wirksam am
07.07.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 204338
7 IN 74/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kroll Holzbau GmbH, Röhrser Straße 21, 29394 Lüder (AG Lüneburg, HRB 204338), vertr. d.: Elena Kroll, Veddeler Brückenstraße 136, 20539 Hamburg, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

Nettovergütung gemäß InsVV

Auslagen zuzüglich

Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 48.299,60 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV die Regelvergütung.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 129,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 37 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 03.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 74/22 · Kroll Holzbau GmbH · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 74/22
Wirksam am
04.11.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 204338
7 IN 74/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kroll Holzbau GmbH, Röhrser Straße 21, 29394 Lüder (AG Lüneburg, HRB 204338), vertr. d.: Elena Kroll, Veddeler Brückenstraße 136, 20539 Hamburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 16.01.2025, 10:10 Uhr, Saal 1, Hauptgebäude, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 01.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 74/22 · Kroll Holzbau GmbH · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 74/22
Wirksam am
30.12.2022
Registerbezug
Lüneburg, HRB 204338
7 IN 74/22: Über das Vermögen der Kroll Holzbau GmbH, Röhrser Straße 21, 29394 Lüder (AG Lüneburg, HRB 204338), vertr. d.: Elena Kroll, Veddeler Brückenstraße 136, 20539 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist am 28.12.2022 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Herzogenplatz 5, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/9077660, Fax: 0581/90776627.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.02.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Donnerstag, 16.03.2023, 09:00 Uhr, Saal 1, Hauptgebäude, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 29.12.2022

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Veränderungen
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Veränderungen
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Veränderungen
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Kroll Holzbau UG (haftungsbeschränkt), Lüder, Röhrser Straße 21, 29394 Lüder. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000,00 EUR auf 8.500,00 EUR beschlossen. 8.500,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 204338 Kroll Holzbau UG (haftungsbeschränkt), Lüder, Röhrser Straße 21, 29394 Lüder. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2013. Geschäftsanschrift: Röhrser Straße 21, 29394 Lüder. G…
Kroll Holzbau UG (haftungsbeschränkt), Lüder, Röhrser Straße 21, 29394 Lüder. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2013. Geschäftsanschrift: Röhrser Straße 21, 29394 Lüder. Gegenstand: der Betrieb einer Zimmerei. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kroll, Elena, Lüder, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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