HRA 204174

Kreta Gyros Restaurant und Grillhaus GmbH & Co. KG

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schmiedestraße 1, 21376 Salzhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Salzhausen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
24.06.2025
Datenstand
2025-10-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Kamalluddin Nasimi

Lüneburg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Kreta Gyros Restaurant und Grillhaus Verwaltungs GmbH

Salzhausen

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-19

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 29/26 · Kreta Gyros Restaurant und Grillhaus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/26
Wirksam am
29.06.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRA 204174
46 IN 29/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreta Gyros Restaurant und Grillhaus GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 1, 21376 Salzhausen (AG Lüneburg, HRA 204174), vertr. d.: 1. Kreta Gyros Restaurant und Grillhaus Verwaltungs GmbH, Schmiedestraße 1, 21376 Salzhausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kamalludin Nasimi, Schmiedestraße 1, 21376 Salzhausen, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 13.05.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Lüneburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,-EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg an.

Amtsgericht Lüneburg, 25.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 29/26 · Kreta Gyros Restaurant und Grillhaus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 29/26
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRA 204174
46 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kreta Gyros Restaurant und Grillhaus GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 1, 21376 Salzhausen (AG Lüneburg, HRA 204174), vertr. d.: 1. Kreta Gyros Restaurant und Grillhaus Verwaltungs GmbH, Schmiedestraße 1, 21376 Salzhausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kamalludin Nasimi, Schmiedestraße 1, 21376 Salzhausen, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Steuerberater Carsten Meyer, c/o KMP Krüger Meyer Polonius, Osterbekstraße 90 B, 22083 Hamburg, Tel.: 040/40 11 711-0, Fax: 040/40 11 711-99, E-Mail: c.meyer@kanzlei-kmp.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 13.05.2026

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