VR 600092

Kreisverkehrswacht Schwarzwald-Baar e.V.

Amtsgericht Freiburg · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Villingen-Schwenningen

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Registerdaten

Sitz
Villingen-Schwenningen
Datenstand
2024-12-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kreisverkehrswacht Villingen Villingen-Schwenningen
  2. Deutsche Verkehrswacht - Kreisverkehrswacht Villingen-Schwenningen e.V. Villingen-Schwenningen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 600092 VR 600092: Deutsche Verkehrswacht - Kreisverkehrswacht Villingen-Schwenningen e.V., Villingen-Schwenningen (c/o Hans-Joachim Schleusener, Schaffneigasse 4, 78050 Villingen-Schwenningen). Mit dem Verein (über…
VR 600092: Deutsche Verkehrswacht - Kreisverkehrswacht Villingen-Schwenningen e.V., Villingen-Schwenningen (c/o Hans-Joachim Schleusener, Schaffneigasse 4, 78050 Villingen-Schwenningen). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.01.2018 und 14.03.2018 der Verein "Verkehrswacht Donaueschingen-Baar/Bregtal e.V.", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 610268) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.