VR 4783

Kreissportbund Märkisch-Oderland e.V.

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Seelow

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Seelow
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kreissportbund Märkisch-Oderland e.V. Wriezen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4783 FF VR 4783 FF: Kreissportbund Märkisch-Oderland e.V., Seelow. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen…
VR 4783 FF: Kreissportbund Märkisch-Oderland e.V., Seelow. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom gleichen Tage der Bildungs- und Gesundheitssportverein e.V. beim Kreissportbund MOL e.V. mit Sitz in Strausberg (Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 4837 FF) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.