VR 931

Kreisreiterverband Steinfurt e.V.

Amtsgericht Steinfurt · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Steinfurt

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Registerdaten

Sitz
Steinfurt
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kreisreiterverband Steinfurt e.V Steinfurt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 931 VR 931: Kreisreiterverband Steinfurt e.V., Steinfurt ( 48565 Steinfurt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse …
VR 931: Kreisreiterverband Steinfurt e.V., Steinfurt ( 48565 Steinfurt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 04.09.2017 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 04.09.2017 mit dem Verband der ländlichen Zucht-, Reit- und Fahrvereine des Alt-Kreises Steinfurt e.V. mit Sitz in Steinfurt (Amtsgericht Steinfurt VR 508) und dem Reitverband Tecklenburger Land e.V. mit Sitz in Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt VR 10427) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.