VR 1732
Kreisfeuerwehrverband Werra-Meißner e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Eschwege
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Eschwege
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 26.06.2020
- Datenstand
- 2026-01-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Erich Hildebrand
Hessisch Lichtenau
Hans-Heinz Staude
Witzenhausen
Jürgen Wagester
Wehretal
Martin Gerlach
Sontra
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Verbandsvorsitzenden sowie bis zu drei stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2026-01-12 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-01-12 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 1732 Kreisfeuerwehrverband Werra-Meißner e.V., Eschwege, (Berkastraße 23, 37297 Berkatal).Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Kreisfeuerwehrverband Eschwege e.V. mit Sitz in Eschwege (Amtsgericht Eschweg…
Kreisfeuerwehrverband Werra-Meißner e.V., Eschwege, (Berkastraße 23, 37297 Berkatal).Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Kreisfeuerwehrverband Eschwege e.V. mit Sitz in Eschwege (Amtsgericht Eschwege VR 254) und des Kreisfeuerwehrverband Witzenhausen e.V. mit Sitz in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege VR 1228) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 22.10.2009 und 23.10.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.