VR 5018
Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Trebsen
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Registerdaten
- Sitz
- Trebsen
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 01.09.2023
- Datenstand
- 2025-10-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Carsten Menzel
Machern
David Zühlke
Elstertrebnitz
Fabian Mocker
Elstertrebnitz
Heike Klenner
Neukieritzsch
Ingolf Szech
Borna
Mike Köhler
Pegau
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch den Verbandsvorsitzenden allein vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-22 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 5018 Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig e.V., Trebsen (Bahnhofstraße 7 A, 04687 Trebsen). Entstanden durch Verschmelzung des Kreisfeuerwehrverband Leipziger Land e.V., mit dem Sitz in Borna (Amtsgericht Leip…
Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig e.V., Trebsen (Bahnhofstraße 7 A, 04687 Trebsen). Entstanden durch Verschmelzung des Kreisfeuerwehrverband Leipziger Land e.V., mit dem Sitz in Borna (Amtsgericht Leipzig, VR 10564) mit dem Kreisfeuerwehrverband Muldental e.V., mit dem Sitz in Trebsen (Amtsgericht Leipzig, VR 20023).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.