VR 294 NM
Krankenpflegeverein Aukrug e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Aukrug
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Registerdaten
- Sitz
- Aukrug
- Datenstand
- 2025-01-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
HD
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Historischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 294 NM VR 294 NM: Krankenpflegeverein Aukrug e.V., Aukrug. Rechtsverhaeltnis: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 27.04.2016 (UR 365/2016/04 des Notars Andreas Kü…
VR 294 NM: Krankenpflegeverein Aukrug e.V., Aukrug. Rechtsverhaeltnis: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 27.04.2016 (UR 365/2016/04 des Notars Andreas Kühnelt in Kiel) mit Ergänzung vom 16.08.2016 (UR 825/2016/04 des Notars Andreas Kühnelt in Kiel) sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteilgten Rechtsträger vom 27.04.2016 und 08.06.2016 Teile des Vermögens auf die Krankenpflege Aukrug gGmbH mit Sitz in Aukrug (Amtsgericht Kiel, HRB 17659 KI) übertragen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.