HRB 47297
Krankenhaus Ingelheim Service GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am RheinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ingelheim am Rhein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 22.10.2020
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Timm Hartwich
Offenbach am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Verpflegungsdienstleistungen und Reinigungs-Dienstleistungen sowie damit verbundene Managementleistungen in sozialen Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen wie Altenpflegeheimen) in Homecare-, Hauswirtschafts- und Infrastrukturbereichen. Hierzu kann die Gesellschaft regionale Betriebsstätten unterhalten und Betriebsführungs- und Bereichsleitungsfunktionen übernehmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 04.11.2025
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 11.12.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
GmbH, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen keine Mittel zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 146.265,17 EUR zu berücksichtigen.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Bingen zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
55411 Bingen, 11.12.2024
Das Amtsgericht - Abt. 4
4 IN 31/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 10.12.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
In dem Insolvenzverfahren über die
Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim,
(vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297),
vertreten durch:
Timm Hartwich, August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird
1) mangels Insolvenzmasse eine Schlussverteilung nicht stattfinden.
2) Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem
Schlusstermin entspricht, wird auf den 07.02.2025 bestimmt.
Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anhörung der Beteiligten zur Einstellung des Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Insolvenzmasse (§ 207 InsO); die Einstellung mangels Masse unterbleibt, sofern ein Vorschuss zum Verfahren eingezahlt wird, der die gesamten Kosten des Verfahrens deckt.
e) Prüfung der angemeldeten Forderungen
Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Schlussrechnung wurde geprüft und gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Die Schlussrechnungslegung und das Schlussverzeichnis werden zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der Insolvenzverwalter hat in seiner Schlussrechnung mitgeteilt, dass keine Masse vorhanden ist, die an die Insolvenzgläubiger verteilt werden könnte.
Hinweis: Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung des Beschlusses über die Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens. Es wird insoweit auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verwiesen.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 10.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 08.11.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.08.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Diese Regelvergütung kann nach den ganz besonderen Umständen des Einzelfalls mit Zu- oder Abschlägen festgesetzt werden (§ 3 InsVV).
Maßgeblich für den gewährten Zuschlag von insgesamt 15 % waren hier insbesondere der erhöhte Arbeitsaufwand durch den problematischen Datenimport nebst Aufarbeitung (10 %), die schwierige Lohnbuchhaltung nebst Melde- und Prüfwesen (10 %), zuschlagsermäßighend war zu berücksichtigen, dass der Verwalter im eröffneten Verfahren keine wesentlichen Verwertungshandlungen mehr vorzunehmen hatte (Abschlag 5 %).
In der Gesamtschau ist ein Zuschlag von 15 % sachgerecht und angemessen.
Als erhöhte Vergütung waren somit 115 % von 11.346,06 € = 13.047,97 Euro zuzubilligen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 7.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 10.09.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
der Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297),
vertr. d.: Rechtsanwalt Timm Hartwich, nunmehr August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt a.M.,
vormals Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Sachwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 01.10.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 30.08.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 29.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 22.03.2022
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
In dem Insolvenzverfahren Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), wird für die Prüfung der bis zum 25.4.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 25.4.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 22.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47297 HRB 47297: Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Die mit Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein (4 IN 31/2019) vom 01.08.2019 angeordnete Eige…
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 08.10.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218
Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297),
ist die Anordnung der Eigenverwaltung durch Beschluss vom 2.10.2020, 9.00 Uhr
aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter,
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.:
0651/1708300, Fax: 0651/170830120, ernannt worden.
Der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt wird mit der
Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein -
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann
mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52,
55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht
Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung
muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt
wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang
der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 02.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 11.09.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218
Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297),
hat der Sachwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 10.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47297 HRB 47297: Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein (4 IN 31/19) vom 01.08.2019 ist über das Vermöge…
Forderungsprüfung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 01.08.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige
Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297), ist am 01.08.2019 um
00:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Kornmarkt 4,
54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2019
anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 29.10.2019, 10:30 Uhr, Saal 101,
Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie
Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 01.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47297 HRB 47297: Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Hehn, Sabine, Walldürn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ha…
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/19 · Krankenhaus Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/19
- Wirksam am
- 06.06.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47297
Ingelheim Service GmbH vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218
Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47297),
ist am 06.06.2019 um 12:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Prof. D. Dr. Thomas B. Schmidt, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel. 0651/ 17 08
30-117.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter dessen Aufsicht ihr Vermögen weiter
zu verwalten und darüber zu verfügen. Zahlungen der Antragstellerin auf
Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis, insbes. auf Lohnsteuer und
Umsatzsteuer sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bedürfen der
Zustimmung des vorläufigen Sachwalters.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 06.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47297 HRB 47297: Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Peters, Günter, Düren, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer:…
HRB 47297 HRB 47297: Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Peters, Günter, Düren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt…
HRB 47297 HRB 47297: Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Robert, Meiningen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 47297 HRB 47297: Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Lucht, Uwe, Langen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit de…
HRB 47297 HRB 47297: Krankenhaus Ingelheim Service GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2017. Geschäftsanschrift: T…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.