PR 280

Kramer & Nübel Steuerberater Part mbB

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft
Letzte Eintragung
18.08.2023
Datenstand
2025-01-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Partner(in)

Lars Erik Nübel

Leipzig

mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Partner(in)

Thomas Matthias Kramer

Leipzig

mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Partner vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Die Partnerschaft schafft die für ihren Gegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. Die Partnerschaft darf Ge- und Verboten des anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Partnerschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Partnerschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz ihre berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Die Partnerschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.