HRB 33485
Kraftwerk E GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Mittelstr. 1, 02826 GörlitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Görlitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.12.2021
- Datenstand
- 2025-10-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Oliver Heinrich
Markersdorf OT Holtendorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- la luna d'oro GmbH Görlitz
Gegenstand des Unternehmens
Import von E-Fahrzeugen und E-Komponenten sowie Verwaltung des eigenen Vermögens, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung, insbesondere bei der Rocketman and Bear GmbH & Co. KG mit Sitz in Görlitz.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 541 IN 1476/21 · Kraftwerk E GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1476/21
- Wirksam am
- 12.07.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33485
Aktenzeichen: 541 IN 1476/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kraftwerk E GmbH, Mittelstraße 1, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 33485
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Heinrich
wird dem Sonderinsolvenzverwalter für die Tätigkeit folgende Vergütung + Auslagen zzgl. 19% Umsatzsteuer festgesetzt.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 03.12.2021 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 11.10.2022 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO analog, § 13 Abs. 3 RVG analog.
Der Vergütungsantrag wurden dem Insolvenzverwalter und dem Schuldner zur Stellungnahme übersandt.
Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass soweit ein gesonderter Ersatz der Zustellkosten geltend gemacht wird, dies nicht nachvollzogen werden kann.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 0,00 EUR.
Die Regelvergütung liegt unter der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung. Es wurde daher gemäß § 2 Abs. 2 InsVV, § 13 Abs. 3 RVG analog die beantragte Mindestvergütung für Forderungsprüfung von 47 Forderungen von 41 Gläubigern festgesetzt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wird für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung im Sinne des § 8 Absatz 3 der InsO ein Auslagenersatz pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Die Zustellung der bestrittenen Tabellenblätter an den Insolvenzverwalter erfolgte mit einem einzigen Anschreiben. Somit waren keine weiteren Zustellauslagen festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Sonderinsolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 541 IN 1476/21 · Kraftwerk E GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1476/21
- Wirksam am
- 11.05.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33485
Aktenzeichen: 541 IN 1476/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kraftwerk E GmbH, Mittelstraße 1, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 33485
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Heinrich
ergeht am 10.05.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der angemeldeten Forderungen lfd. Nr. 3 bis 43 wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, der Sonderinsolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.06.2022 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1476/21 · Kraftwerk E GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1476/21
- Wirksam am
- 17.03.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33485
Aktenzeichen: 541 IN 1476/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kraftwerk E GmbH, Mittelstraße 1, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 33485
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Heinrich
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 15.03.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 541 IN 1476/21 · Kraftwerk E GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1476/21
- Wirksam am
- 24.02.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33485
Aktenzeichen: 541 IN 1476/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kraftwerk E GmbH, Mittelstraße 1, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 33485
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Heinrich
ergeht am 22.02.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Ralf Goethner
Wasastraße 15
01219 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 340850
Telefax: 0351 34085 5
bestellt.
2. Der Sonderinsolvenzverwalter wird beauftragt:
Anstelle des Insolvenzverwalters die nachfolgend aufgeführten, zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.
Tabelle lfd. Nr.:
3 bis 43
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33485 HRB 33485: Kraftwerk E GmbH, Görlitz, Mittelstr. 1, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 03.12.2021, AZ: 534 IN 1476/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft e…
Forderungsprüfung 541 IN 1476/21 · Kraftwerk E GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1476/21
- Wirksam am
- 03.12.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33485
Aktenzeichen: 534/541 IN 1476/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kraftwerk E GmbH, Mittelstraße 1, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , Registergericht Dresden, Register-Nr.: HRB 33485
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Heinrich
- wurde am 03.12.2021 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.01.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 25.02.2022 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33485 HRB 33485: Kraftwerk E GmbH, Görlitz, Mittelstr. 1, 02826 Görlitz. Neuer Gegenstand: Import von E-Fahrzeugen und E-Komponenten sowie Verwaltung des eigenen Vermögens, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen …
HRB 33485 HRB 33485: la luna d'oro GmbH, Görlitz, Jonas-Cohn-Str. 44, 02827 Görlitz. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 mit Nachtrag vom 24.08.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) so…
HRB 33485 HRB 33485: la luna d'oro GmbH, Görlitz, Peterstr. 6, 02826 Görlitz. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.…
HRB 33485 HRB 33485:la luna d'oro GmbH, Görlitz, Peterstr. 6, 02826 Görlitz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2002 zuletzt geändert am 18.11.2010. Die Gesellschafterversammlung vom …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.