HRB 360630
Kraft Druck GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ettlingen
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Registerdaten
- Sitz
- Ettlingen
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Kraft Druck und Verlag GmbH Ettlingen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 10 IN 304/16 · Kraft Druck GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 304/16
- Wirksam am
- 19.10.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 360630
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kraft Druck GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 360630,
vertreten durch den Geschäftsführer Werner Kraft,
Industriestraße 5-9, 76275 Ettlingen,
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 19.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 304/16 · Kraft Druck GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 304/16
- Wirksam am
- 29.07.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 360630
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kraft Druck GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 360630,
vertreten durch den Geschäftsführer Werner Kraft,
Industriestraße 5-9, 76275 Ettlingen,
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
A. Sparkasse Karlsruhe Ettlingen,
Kaiserstr. 223, 76133 Karlsruhe
B. Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe
C. Jürgen Kleinhans
Wilhelm-Leuschner-Str. 43, 76189 Karlsruhe
D. Papyrus Deutschland GmbH & Co KG
Gehrnstr. 7 - 11, 76275 Ettlingen
ein Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von 3.570,00 € für die Kosten der duch einen Sachverständigen vorgenommenen Kassenprüfung (01.01.2019 - 31.12.2025) bewilligt.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe
Nach § 9 InsVV kann das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter einen Vorschuss bewilligen.
Entsprechendes gilt - auch ohne gesonderte gesetzliche Regelung - für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV RN 7.
Vorliegend wurde ein Vorschuss auf die Kosten der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Prüfungen der Kassenberichte durch einen sachverständigen Kassenprüfer beantragt. Diese waren als Vorschuss festsetzbar und dem Antrag daher zu entsprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 360630 HRB 360630: Kraft Druck GmbH, Ettlingen, Industriestr. 5 - 9, 76275 Ettlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 10 IN 304/16) aufgelöst. …
HRB 360630 HRB 360630:Kraft Druck GmbH, Ettlingen, Industriestr. 5 - 9, 76275 Ettlingen.Einzelprokura: Butkus, Michael, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX.
HRB 360630 Kraft Druck GmbH, Ettlingen, Industriestr. 5 - 9, 76275 Ettlingen. Einzelprokura: Elbl, Herbert, Elchingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 360630 Kraft Druck GmbH, Ettlingen, Industriestr. 5 - 9, 76275 Ettlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Butkus, Michael, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts wegen ergän…
HRB 360630 Kraft Druck GmbH, Ettlingen, Industriestr. 5 - 9, 76275 Ettlingen.Geschäftsanschrift: Industriestr. 5 - 9, 76275 Ettlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Butkus, Michael, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX,…
HRB 360630 Kraft Druck GmbH, Ettlingen, (Industriestr. 5 - 9, 76275 Ettlingen).Einzelprokura: Kraft, Andreas, Ettlingen, *XX.XX.XXXX; Kraft, Kristina, Malsch, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Klumpp, Alois, Bietigheim.
HRB 360630 Kraft Druck und Verlag GmbH, Ettlingen (Industriestr. 5 - 6, 76275 Ettlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geänd…
HRB 360630 Kraft Druck und Verlag GmbH, Ettlingen (Industriestr. 5 - 6, 76275 Ettlingen). Einzelprokura: Butkus, Michael, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.