HRA 47887

Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K.

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 810 IN 980/18 K-1-8 · Koubaa, Soufiane · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 47887
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geb. am XX.XX.XXXX, Im Waldfeld 15, 60488 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), ist für das am 10.09.2019 eröffnete Insolvenzverfahren die beantragte Restschuldbefreiung am 16.12.2025 versagt worden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 980/18 K-1-8 · Koubaa, Soufiane · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Wirksam am
17.12.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 47887
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am XX.XX.XXXX, Im Waldfeld 15, 60488 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gemäß § 298 InsO versagt.

Die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt des Insolvenzverwalters und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit Rechtskraft dieser Entscheidung.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner .

Gründe:

Das Insolvenzverfahren wurde am 10.09.2019 eröffnet und am 29.08.2023 aufgehoben.
Der Schuldner hat die Restschuldbefreiung beantragt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) begann am 10.09.2019 .

Die an den Insolvenzverwalter aufgrund der Abtretungserklärung abgeführten Beträge aus den pfändbaren Einkünften des Schuldners für das vorangegangene Jahr haben die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters nicht gedeckt. Der Insolvenzverwalter hat den Schuldner schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung des fehlenden Betrages aufgefordert. Eine Zahlung ist nicht erfolgt.

Der gerichtlichen Zahlungsaufforderung ist der Schuldner nicht nachgekommen. Die beantragte Stundung ist mit Beschluss vom 10.09.20219 zurückgewiesen worden.

Dem Antrag des Insolvenzverwalters war folglich statt zu geben und die Restschuldbefreiung gemäß § 298 InsO zu versagen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 16.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 810 IN 980/18 K-1-8 · Koubaa, Soufiane · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Wirksam am
11.11.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 47887
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am XX.XX.XXXX, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887),

wird der Restschuldbefreiungsbeschluss vom 22.10.2025 aufgehoben.

Gründe:

Beim Erteilungsbeschluss wurde übersehen, dass noch unentschiedene Versagungsanträge vorliegen, über die dringend vorher zu entscheiden ist. Der Beschluss war daher aufzuheben.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 810 IN 980/18 K-1-8 · Koubaa, Soufiane · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Wirksam am
09.11.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 47887
810 IN 980/18 K-1-8: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Soufiane Koubaa, geboren am XX.XX.XXXX, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), wird dem Schuldner für das am 10.09.2019 eröffnete Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt, nachdem die Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen ist; § 300 InsO.

Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 10.09.2019 bereits Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 22.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 810 IN 980/18 K-1-8 · Koubaa, Soufiane · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Wirksam am
18.09.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 47887
810 IN 980/18 K-1-8: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Soufiane Koubaa, geb. am XX.XX.XXXX, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 10.09.2025. Das Gericht beabsichtigt gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit bis zum 16.10.2025 keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 810 IN 980/18 K-1-8 · Koubaa, Soufiane · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Wirksam am
09.10.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 47887
810 IN 980/18 K-1-8 : In dem Insolvenzverfahren Soufiane Koubaa, geb. am XX.XX.XXXX, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47887), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Die Abtretungsfrist endet am 10.09.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 980/18 K-1-8 · Koubaa, Soufiane · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Wirksam am
22.06.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 47887
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Soufiane Koubaa, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 39.827,95, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 196.320,72 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 980/18 K-1-8, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 47887 HRA 47887: Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Frankfurt am Main, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 980/18 K) vom 10.09.2019 ist ü…
HRA 47887: Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Frankfurt am Main, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 980/18 K) vom 10.09.2019 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 810 IN 980/18 K-1-8 · Koubaa, Soufiane · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 980/18 K-1-8
Wirksam am
12.09.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 47887
AZ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Soufiane Koubaa, geb. am
XX.XX.XXXX, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main, handelnd unter
Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Oberschelderweg 27A, 60439 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRA 47887), wird der Schuldner Restschuldbefreiung
erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die
Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht
vorliegen.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 47887 HRA 47887:Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Frankfurt am Main, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main.(Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Schrott und Metall.). Einzelkaufmann. Geschäfts…
HRA 47887:Koubaa.S.Recycling Frankfurt e.K., Frankfurt am Main, Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main.(Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Schrott und Metall.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Reifenberger Straße 41, 60489 Frankfurt am Main. Der Inhaber handelt allein. Eingetreten als Inhaber: Koubaa, Soufiane, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.