HRB 210510

Kossberg GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osnabrück

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Registerdaten

Sitz
Osnabrück
Datenstand
2024-03-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kossberg UG (haftungsbeschränkt) Osnabrück

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 62 IN 4/25 · Kossberg GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 4/25
Wirksam am
02.06.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 210510
62 IN 4/25 : Über das Vermögen der Kossberg GmbH, Hannoversche Straße 40, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210510), vertr. d.: Wolfgang Davidovic, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels, (Bürostation), Gesmolder Str. 55, 49084 Osnabrück, Tel.: 0541/5079 8235, Fax: 0541/5079 8522, E-Mail: info@michels-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.07.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 02.06.2025

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Veränderungen
HRB 210510 HRB 210510: Kossberg UG (haftungsbeschränkt), Osnabrück, Hannoversche Str. 40, 49082 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 hat unter vollständiger Neufassung die Änderung des Gesellschaftsv…
HRB 210510: Kossberg UG (haftungsbeschränkt), Osnabrück, Hannoversche Str. 40, 49082 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 hat unter vollständiger Neufassung die Änderung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in I. (Firma), III. (Stammkapital) und V. (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung des Rechtsformzusatzes, die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Rechtsformzusatz geändert, nun: Neue Firma: Kossberg GmbH. 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsregelung geändert, nun: Geschäftsführer: Davidovic, Wolfgang, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 210510 HRB 210510: Kossberg UG (haftungsbeschränkt), Osnabrück, Hannoversche Str. 40, 49082 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2016. Geschäftsanschrift: Hannoversche St…
HRB 210510: Kossberg UG (haftungsbeschränkt), Osnabrück, Hannoversche Str. 40, 49082 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2016. Geschäftsanschrift: Hannoversche Str. 40, 49082 Osnabrück. Gegenstand: Der Handel aller Art, insbesondere mit Möbeln im Rahmen des Einzel- und Großhandels sowie der Handel über das Internet. Zudem werden mit dem Handel verbundene Dienstleistungen erbracht. Stammkapital: 10.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Davidovic, Wolfgang, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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