HRA 2102

Korkindustrie Trier GmbH & Co. KG

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Trier

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Registerdaten

Sitz
Trier
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Korkindustrie Trier GmbH + Co. KG Trier
  2. Trierische Korkindustrie, Fr. Weber & Cie GmbH & Co KG Trier
  3. Trierische Korkindustrie, Fr. Weber & Cie Trier
  4. Korkindustrie Trier GmbH & Co.KG Trier

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 2102 Korkindustrie Trier GmbH & Co. KG, Trier (Filscher Wäldchen, 54296 Trier). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2006 sowie der Zustimmungsbes…
Korkindustrie Trier GmbH & Co. KG, Trier (Filscher Wäldchen, 54296 Trier). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2006 mit der Kellereibedarf Oppermann GmbH mit Sitz in Trier (HRB 1971) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.