HRB 1396
KORDA-Service GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bad Salzuflen
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Registerdaten
- Sitz
- Bad Salzuflen
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- "KORDA-Service GmbH Gesellschaft für Planung und Montage von Ladeneinrichtungen" Bad Salzuflen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 10 IN 72/20 · KORDA-Service GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 72/20
- Wirksam am
- 02.01.2025
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 1396
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 1396 eingetragenen KORDA-Service GmbH, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus und Herrn Jochen Wöllner
Geschäftszweig: Die Produktion, die technische Betreuung und die Montage von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 72/20
Amtsgericht Detmold, 30.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 72/20 · KORDA-Service GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 72/20
- Wirksam am
- 27.12.2024
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 1396
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 1396 eingetragenen KORDA-Service GmbH, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus und Herrn Jochen Wöllner
Geschäftszweig: Die Produktion, die technische Betreuung und die Montage von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art.
wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und Entscheidung über die Feststellung der in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin (Korda-Service GmbH) zur Tabelle angemeldeten Forderung des Gläubigers Rechtsanwalt Marco Kuhlmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Korda-Ladenbau GmbH Thüringen. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
10 IN 72/20
Amtsgericht Detmold, 23.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 72/20 · KORDA-Service GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 72/20
- Wirksam am
- 22.03.2024
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 1396
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 1396 eingetragenen KORDA-Service GmbH, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus und Herrn Jochen Wöllner
Geschäftszweig: Die Produktion, die technische Betreuung und die Montage von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 72/20
Amtsgericht Detmold, 21.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 72/20 · KORDA-Service GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 72/20
- Wirksam am
- 18.01.2023
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 1396
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 1396 eingetragenen KORDA-Service GmbH, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus und Herrn Jochen Wöllner
Geschäftszweig: Die Produktion, die technische Betreuung und die Montage von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KS Rechtsanwälte, Gutenbergstr. 43, 45128 Essen
vorläufiger Sachwalter.:
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstraße 24, 32312 Lübbecke
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 16 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der Betrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übte sein Amt seit dem 08.06.2020 aus. Die Tätigkeit endete mit Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens am 01.10.2020. Unstreitig ist, dass er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen hat.
Die Vergütungsansprüche des vorläufigen Sachwalters waren bis zum Inkrafttreten des SanInsFoG vom 22.12.2020 in der InsVV nicht durch den Verordnungsgeber geregelt und werden nunmehr mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2021 durch § 12a InsVV in der InsVV als eigenständiger Anspruch normiert. § 12a InsVV gilt entsprechend der Überleitungsvorschrift in § 19 Abs. 5 InsVV für die ab dem 01.01.2021 beantragten Eigenverwaltungsverfahren. Die Vorschrift ist derjenigen für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 11 InsVV mit angepasstem Prozentsatz nachgebildet und entspricht § 63 Abs. 3 InsO. Für die bis zum 31.12.2020 beantragten Verfahren, so wie vorliegend, ist die Vorschrift jedoch nicht anwendbar. Für diese Verfahren ist auf die bisherigen Grundsätze in Rechtsprechung und Literatur abzustellen. Danach steht dem vorläufigen Sachwalter auch in bis zum 31.12.2020 beantragten Verfahren aufgrund der Verweisung in § 270a Abs. 1 S. 2 InsO a.F. auf die §§ 274, 275 InsO a.F. ebenfalls eine angemessene Vergütung zu.
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NZI 2016, 796; Beck EWiR 2016, 499; BGH NZI 2016, 963; Körner/Rendels EWiR 2016, 763; Kampshoff/Schäfer NZI 2016, 941) zu den bis zum 31.12.2020 beantragten Verfahren beträgt die Vergütung des vorläufigen Sachwalters im Normalfall 25 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters.
Nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters kann der Regelsatz überschritten oder der Vergütung ein geringerer Satz zugrundegelegt werden.
Vorliegend hält das Gericht unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters die Festsetzung des Regelsatzes von 25 % der Sachwaltervergütung für gerechtfertigt.
Zu den allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung von Zu- und Abschlägen auf die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters nehmen Rechtsprechung und Literatur in den bis zum 31.12.2020 beantragten Verfahren an, dass Zuschläge nach § 3 InsVV auch für den vorläufigen Sachwalter in Betracht kommen.
Im vorliegenden Verfahren wurden antragsgemäß Zuschläge für die Betriebsfortführung (35 %), für die Insolvenzgeldvorfinanzierung (25 %) und für die Sanierungsbemühungen (25 %) berücksichtigt. In der Gesamtschau wurde jedoch insgesamt nur ein Zuschlag von insgesamt 80 % antragsgemäß anerkannt.
Mithin ergibt sich eine Vergütung von insgesamt 105 %.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters entspricht nach der Rechtsprechung des BGH zu den bis zum 31.12.2020 beantragten Verfahren der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des endgültigen Sachwalters. Die Insolvenzmasse ist gemäß § 1 Abs. 2 InsVV nach dem Schätzwert der freien Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters zu ermitteln.
Bei Beendigung des Amtes des vorläufigen Sachwalters belief sich der Wert der Masse auf 384.585,52 EUR.
Anfechtungsansprüche sind entgegen des Antrags des vorläufigen Sachwalters nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage (Schmidt/Wischemeyer/Wolgast, Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung InsVV, 1. Auflage 2022, § 12a InsVV Randnummer 6). Zwar bezieht sich die vorgenannte Kommentierung bereits auf das neue Recht, doch für das alte Recht kann nichts anderes gelten.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.06.2022 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV insbesondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann dem vorläufigen Sachwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 12 Abs. 3 InsVV analog einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 eingesehen werden.
10 IN 72/20
Amtsgericht Detmold, 06.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 72/20 · KORDA-Service GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 72/20
- Wirksam am
- 23.06.2022
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 1396
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 1396 eingetragenen KORDA-Service GmbH, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus und Herrn Jochen Wöllner
Geschäftszweig: Die Produktion, die technische Betreuung und die Montage von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke
hat der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
Den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von drei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
10 IN 72/20
Amtsgericht Detmold, 20.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 72/20 · KORDA-Service GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 72/20
- Wirksam am
- 28.01.2022
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 1396
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 1396 eingetragenen KORDA-Service GmbH, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus und Herrn Jochen Wöllner
Geschäftszweig: Die Produktion, die technische Betreuung und die Montage von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 72/20
Amtsgericht Detmold, 27.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1396 HRB 1396: KORDA-Service GmbH, Bad Salzuflen, Max-Planck-Straße 116-118, 32107 Bad Salzuflen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 72/20) vom 01.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das I…
HRB 1396 HRB 1396: KORDA-Service GmbH, Bad Salzuflen, Max-Planck-Straße 116-118, 32107 Bad Salzuflen. Prokura erloschen: Böse, Dietmar, Nordsehl, *XX.XX.XXXX.
HRB 1396 HRB 1396: KORDA-Service GmbH, Bad Salzuflen, Max-Planck-Straße 116-118, 32107 Bad Salzuflen. Bestellt als Geschäftsführer: Wöllner, Jochen, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura er…
HRB 1396 HRB 1396: KORDA-Service GmbH, Bad Salzuflen, Max-Planck-Straße 116-118, 32107 Bad Salzuflen. Einzelprokura: Steinbach, Christian, Vlotho, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Bothe, Hermann, Bad Salzuflen, *XX.XX…
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HRB 1396 "KORDA-Service GmbH Gesellschaft für Planung und Montage von Ladeneinrichtungen", Bad Salzuflen (Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen). Die Gesellschafterversammlung hat am 12.12.2007 beschlossen, da…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.