HRA 100332 früher Amtsgericht Celle

Koralewski Industrie-Elektronik OHG

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hambühren

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Registerdaten

Sitz
Hambühren
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
18.12.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koralewski Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA 100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Thomas Westphal festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 17.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
30.06.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koralewski Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA 100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Thomas Westphal, Meteorstr. 1, 29221 Celle, Tel.: 05141/99290-60, Fax: 05141/99290-67, E-Mail: info@ra-westphal.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 486.205,08 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 420.524,24 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Celle, 30.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
26.06.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koralewski Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA 100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Thomas Westphal festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 25.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
08.02.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koralewski Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA 100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 24.02.2023, 09:00 Uhr, Saal 124, Eingang 4, EG, Amtsgericht Celle Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 07.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
15.11.2022
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koralewski Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA 100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Widersprüche sind schriftlich bis zum 14.12.2022 zu erheben.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Celle, 14.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
20.05.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koralewski
Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA
100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren,
(persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta
26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 04.06.2021, 09:00 Uhr, Saal 124, Eingang 4, EG, Amtsgericht Celle
Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Insolvenzgläubiger über einen
beabsichtigten Vergleichsabschluss des Insolvenzverwalters, § 160 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Celle, 19.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
26.05.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koralewski
Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA
100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren,
(persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta
26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.07.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Celle, 25.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
30.01.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Koralewski Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren

(AG Lüneburg, HRA 100332),

vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter:

Thomas Koralewski und Claus Wittmann, beide: Brigitta 26, 29313 Hambühren,

wurde für die Durchführung des Berichts- und Prüfungstermins

das mündliche Verfahren angeordnet.

Es wurde im Berichtstermin vom 24.01.2020 beschlossen und verkündet, dass

zur Fortsetzung des Berichtstermins und zur Durchführung des Prüfungstermins

die Gläubigerversammlung fortgesetzt wird am:

Freitag, 14.02.2020, 10:00 Uhr, Saal 124, Eingang 4, EG,

Amtsgericht Celle Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle.

Der Termin dient der weiteren Berichterstattung und insbesondere

der Beschlussfassung der Gläubiger über die Zustimmung als

"besonders bedeutsame Rechtshandlung (§ 160 InsO)"

zum Verzicht der Gläubiger auf jegliche Ansprüche aus der Masse

auf Realisierung der persönlichen Haftung durch die persönlich haftenden

Gesellschafter einschließlich Kontenausgleich.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO

gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.

Amtsgericht Celle, 30.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
27.01.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koralewski
Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA
100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren,
(persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta
26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), ist die Anordnung
der Eigenverwaltung mit Wirkung zum 01.02.2020 aufgehoben worden. Zum
Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Thomas
Westphal, Meteorstr. 1, 29221 Celle, Tel.: 05141/99290-60, Fax: 05141/99290-67,
E-Mail: info@ra-westphal.eu, ernannt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle - eingesehen
werden.

Amtsgericht Celle, 24.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 100332 HRA 100332: Koralewski Industrie-Elektronik OHG, Hambühren, Brigitta 26, 29313 Hambühren. Infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist die Gesellschaft aufgelöst. Von …
HRA 100332: Koralewski Industrie-Elektronik OHG, Hambühren, Brigitta 26, 29313 Hambühren. Infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist die Gesellschaft aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
04.11.2019
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: Über das Vermögen der Koralewski Industrie-Elektronik OHG,
Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA 100332), vertr. d.: 1. Thomas
Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender
Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Claus Wittmann, Brigitta 26, 29313 Hambühren,
(persönlich haftender Gesellschafter), ist am 01.11.2019 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Thomas Westphal, Meteorstraße 1, 29221 Celle,
Tel.: 05141/99290-60, Fax: 05141/99290-67, E-Mail: info@ra-westphal.eu.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.12.2019
anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 24.01.2020, 09:00 Uhr, Saal 124,
Eingang 4, EG, Amtsgericht Celle Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie
Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle
-Insolvenzabteilung- , Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 01.11.2019

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 49/19 · Koralewski Industrie-Elektronik OHG · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 49/19
Wirksam am
23.07.2019
Registerbezug
Lüneburg, HRA 100332
34 IN 49/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koralewski
Industrie-Elektronik OHG, Brigitta 26, 29313 Hambühren (AG Lüneburg, HRA
100332), vertr. d.: 1. Thomas Koralewski, Brigitta 26, 29313 Hambühren,
(persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 2. Claus Wittmann, Brigitta
26, 29313 Hambühren, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 22.07.2019
folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Dr. Thomas Westphal, Meteorstraße 1, 29221 Celle, Tel.: 05141/99290-60, Fax:
05141/99290-67, E-Mail: info@ra-westphal.eu.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle
-Insolvenzabteilung- , Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 22.07.2019

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