HRA 4422

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Salzbrunner Str. 12, 90473 Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nürnberg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
27.02.2025
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Bodo Donald Häupler

Nürnberg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Häupler Verwaltungs GmbH

Nürnberg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Konrad Häupler, Werkzeug und Formenbau KG. Nürnberg
  2. Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau Nürnberg
  3. Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau KG Nürnberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
IN 1299/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Häupler Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Häupler Bodo Donald, Häupler Wolfgang und Schwarz Prof. Dr. Johannes
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth, Gz.: 19/0118/JS

Das Insolvenzverfahren wird heute, um 10:04 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren
und Vollzug der Schlussverteilung

a u f g e h o b e n .

Quote auf die Insolvenzforderungen: 17,53 %

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
13.01.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
IN 1299/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Häupler Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Häupler Bodo Donald, Häupler Wolfgang und Schwarz Prof. Dr. Johannes
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth, Gz.: 19/0118/JS

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie gegebenenfalls die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich

- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.02.2025

- gegebenenfalls den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.646.140,84 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 177.000,00 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
14.11.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
IN 1299/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Häupler Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Häupler Bodo Donald, Häupler Wolfgang und Schwarz Prof. Dr. Johannes
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth, Gz.: 19/0118/JS

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Sachwalters vom 13.11.2024 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 05.12.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
03.09.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
IN 1299/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG,
Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Häupler Verwaltungs GmbH,

diese vertreten durch die Geschäftsführer
Häupler Bodo Donald, Häupler Wolfgang und Schwarz Prof. Dr. Johannes
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH,
Hallstraße 2, 90762 Fürth,
Gz.: 19/0118/JS

1. Die Prüfung der bis 30.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
17.07.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
IN 1299/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Häupler Verwaltungs GmbH, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,

diese vertreten durch die Geschäftsführer
Häupler Bodo Donald, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch,
Häupler Wolfgang, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und
Schwarz Prof. Dr. Johannes, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH,
Hallstraße 2, 90762 Fürth,
Gz.: 19/0118/JS

1. Die Prüfung der bis 07.08.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
21.07.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
IN 1299/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Häupler Verwaltungs
GmbH, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Häupler Bodo Donald, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Häupler Wolfgang, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und Schwarz Prof. Dr. Johannes,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth,
Gz.: 00048/19

Terminsbestimmung:

-Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der
Gläubigerversammlung zum Kaufvertrag über den Erwerb von Gegenständen der
Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co.KG vom 10.07.2020

wird bestimmt auf

Freitag, 07.08.2020, 08:30 Uhr, Sitzungssaal 109, 1. Stock,
Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
14.05.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
IN 1299/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Häupler
Verwaltungs GmbH, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Häupler Bodo Donald, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Häupler Wolfgang, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und Schwarz Prof. Dr. Johannes,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth, Gz.:
00048/19

1. Die Prüfung der bis 03.06.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
23.03.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
Az.:IN 1299/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Häupler
Verwaltungs GmbH, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,
diese vertreten durch die Geschäftsführer
Häupler Bodo Donald, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch,
Häupler Wolfgang, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und
Schwarz Prof. Dr. Johannes, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth, Gz.:
00048/19

erlässt das Amtsgericht Nürnberg am 23.03.2020 folgenden

Beschluss

1. Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.02.2020 wird geändert.

2. Der Berichts- und Prüfungstermin, anberaumt auf Donnerstag,
02.04.2020, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 124, wird abgesetzt.

3. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt,
§ 5 Abs. 2 InsO.

Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, hinsichtlich der eventuellen Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters, der Möglichkeit zur Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie zu den in der Insolvenzordnung bezeichneten
Angelegenheiten:
§§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand ausfreier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
bis zum 17.04.2020 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu
nehmen, damit ggf. wiederum das mündliche Verfahren angeordnet werden kann.

Die besonderen Erörterungs- und Abstimmungspunkte lauten wie folgt:

|- Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Volker Böhm, wird beibehalten
|- Die Eigenverwaltung wird beibehalten und fortgeführt
|- Der Fortführung des Geschäftsbetriebes wird zugestimmt
|- Der freihändigen Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen oder von
Teilen davon wird zugestimmt, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
|- Der freihändigen Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin befindlichen
Betriebsgrundstücks in Nürnberg, Raudtener Straße 8 in Absprache mit den
Grundpfandrechtsgläubigern wird zugestimmt.
|- Der Sachwalter wird gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 280 InsO ermächtigt,
Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen
oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu
schließen.
|- Das Treuhandkonto bei der UniCredit Bank AG, IBAN DE53 7622 0073 0029 7330
58, wird als Hinterlegungsstelle beibehalten.

Hinweis: Sollte innerhalb der gesetzten Frist die Anordnung des mündlichen
Verfahrens nicht beantragt und/oder keine Stellungnahmen bzw. Anträge gegen die
bekannten Abstimmungspunkte bei Gericht eingehen, so gilt die Zustimmung zur
Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO als
erteilt, vgl. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt ebenso im schriftlichen
Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtgung.

Gründe:

Der mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.02.2020 mündlich anberaumte
Berichts- und Prüfungstermin war aufgrund der dynamischen Entwicklungen im
Umgang mit dem Corona-Virus 2019-nCoV (SARS-CoV-2) abzusetzen und gem. § 5 InsO
das schriftliche Verfahren anzuordnen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oderan das für den Empfang elektronischer
Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4422 HRA 4422: Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG, Nürnberg, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.02.2020 (…
HRA 4422: Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG, Nürnberg, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.02.2020 (Az. IN 1299/19) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1299/19 · Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1299/19
Wirksam am
03.02.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRA 4422
IN 1299/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Häupler Verwaltungs
GmbH, Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg,
diese vertreten durch die Geschäftsführer
Häupler Bodo Donald, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch,
Häupler Wolfgang, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
und Prof. Dr. Schwarz Johannes, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 4422
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth, Gz.:
00048/19

Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Formen und Werkzeugen. Die
Gesellschaft kann auch andere Erzeugnisse herstellen, bearbeiten und
vertreiben; sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich
daran beteiligen, deren Geschäftsführung erwerben, sich daran beteiligen, deren
Geschäftsführung oder deren Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49( (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.02.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Sachwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Donnerstag, 02.04.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 124, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Bereits bekannte Erörterungs- und Abstimmungspunkte:

- Entscheidung über die Anordnung der Eigenverwaltung
- Entscheidung über die Beauftragung der Schuldnerin mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes ( § 157 S. 2 InsO)
- Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO
- Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen,
§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
- Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder von Teilen
davon an besonders Interessierte, § 162 InsO
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes, § 157 InsO
- Entscheidung über die Ermächtigung der Schuldnerin zur freihändigen
Veräußerung von Grundstücken

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Donnerstag, 02.04.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 124, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 04.12.2019 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4422 HRA 4422: Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG, Nürnberg, Lübener Straße 24, 90471 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg.
HRA 4422: Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG, Nürnberg, Lübener Straße 24, 90471 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Raudtener Straße 8, 90475 Nürnberg.
Veränderungen
HRA 4422 Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau KG, Nürnberg, Lübener Straße 24, 90471 Nürnberg.Firma geändert, nun: Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetr…
Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau KG, Nürnberg, Lübener Straße 24, 90471 Nürnberg.Firma geändert, nun: Konrad Häupler Werkzeug- und Formenbau GmbH & Co. KG. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Lübener Straße 24, 90471 Nürnberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Häupler, Katja, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Häupler Verwaltungs GmbH, Nürnberg (AG Nürnberg HRB 26107).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.