HRB 36723

Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.03.2021
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Anto Konta

Frankfurt am Main

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Geschäftsführer vertritt allein. Er ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art sowie Reinigungsarbeiten nach Hausfrauenart.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 930/20 K-10-7 · Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 930/20 K-10-7
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 36723
810 IN 930/20 K-10-7 In dem Insolvenzverfahren Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kriegkstraße 35, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36723) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 930/20 K-10-7 · Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 930/20 K-10-7
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 36723
Amtsgericht Frankfurt am Main
23.07.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 930/20 K-10-7

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kriegkstraße 35
60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36723),

werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Summe EUR

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 12.712,58 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EURnetto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

AG FFM 23.07.26

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 930/20 K-10-7 · Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 930/20 K-10-7
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 36723
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koniva Hoch- und Tiefbau GmbH, Kriegkstr. 35, 60326 Frankfurt am Main - 810 IN 930/20 K-10-7 - Amtsgericht Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht niedergelegt worden.

Zu berücksichtigen sind zur Tabelle festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von insgesamt 80.508,58 €.

Es ist ein Massebestand von 10.598,33 € verfügbar. Hiervon gehen ab, noch zu berichtigende Kosten und Masseverbindlichkeiten des Insolvenzverfahrens.

Frankfurt am Main, den 16.07.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 930/20 K-10-7 · Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 930/20 K-10-7
Wirksam am
21.01.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 36723
810 IN 930/20 K-10-7 - In dem Insolvenzverfahren Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kriegkstraße 35, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36723), vertreten durch: Anto Konta, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.05.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.05.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 930/20 K-10-7 · Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 930/20 K-10-7
Wirksam am
04.08.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 36723
810 IN 930/20 K-10-7 - In dem Insolvenzverfahren Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kriegkstraße 35, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36723) wird die Prüfung der bis zum 08.11.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.11.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 36723 HRB 36723: Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Gutleutstraße 371, 60327 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufg…
HRB 36723: Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Gutleutstraße 371, 60327 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 930/20 K-10-7 · Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 930/20 K-10-7
Wirksam am
26.02.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 36723
810 IN 930/20 K-10-7 : Am 22.02.2021 um 11:46 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kriegkstraße
35, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36723),

vertreten durch:

Anto Konta, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9,
60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/520176, Fax: 069/520151, E-Mail:
kanzlei@ra-sirrenberg.de

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 03.05.2021

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 17.05.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 930/20 K-10-7 · Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 930/20 K-10-7
Wirksam am
22.02.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 36723
In dem Insolvenzverfahren, Az. 810 IN 930/20 K-10-7,

Koniva Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kriegkstraße
35, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36723),

vertreten durch:

Anto Konta, (Geschäftsführer),

wird heute am 22.02.2021 um 11:46 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11,
16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/520176, Fax: 069/520151, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1100/20 K und 810 IN
1241/20 K verbunden. Das Verfahren 810 IN 930/20 K führt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 22.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.