HRA 6645

Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Krefeld

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Krefeld
Rechtsform
sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
20.09.2023
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Andreas Rainer - genannt Andreas - Horster

Krefeld

Prokurist(in)

Peter Gerhard Hölters

Krefeld

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

12 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-20 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

(1) Das Kommunalunternehmen übernimmt folgende, auf es von der Stadt Krefeld übertragene Aufgaben, die es im eigenen Namen und in eigener Verantwortung entsprechend § 114 a Abs. 3 GO NRW durchführt: 1. das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld anfallende Abwasser zu beseitigen und die hierfür not wendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die Stadt Krefeld über trägt dem Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 LWG obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung. Im Umfang der übertragenen Aufgaben ist das Kommunalunternehmen abwasserbeseitigungspflichtig, 2. Aufstellung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes entsprechend den Vorgaben von § 38 Abs. 3 LWG, 3. die Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaus, dem Ausgleich der Wasserführung und den Hochwasserschutz bei den auf dem Gebiet der Stadt Krefeld liegenden Gewässer im Sinne § 2 LWG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben gehören auch die Unterhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Insoweit überträgt die Stadt Krefeld dem Kommunalunternehmen gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 2 und § 68 LWG in Verbindung mit § 40 WHG und § 62 Abs. 5 LWG die ihr obliegende Gewässerunterhaltungs- und Ausbaupflicht, 4. Planung, Bau und Betrieb von öffentlichen Bedürfnisanstalten, 5. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften als öffentlich-rechtlicher Entsor gungsträger nach § 5 LKrWG einschließlich der Erstellung des kommunalen Abfallwirtschafts konzeptes i.S.v. § 6 LKrWG und der Abfallbilanzen i.S.v. 7 LKrWG, 6. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach Maßgaben der § 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW-StrReinG NRW), 7. Durchführung der im Landschaftsplan festgesetzten Entwicklungs-, Pflege- und Erschlie ßungsmaßnahmen als Träger der Landschaftsplanung im Sinne von § 25 LNatSchG NRW so wie der sonstigen Einzelmaßnahmen von Naturschutz- und Landschaftspflege, 8. Betrieb und Unterhaltung des Krefelder Urnweltzentrums, 9. Bestattungswesen als Friedhofsträger i.S. § 1 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes BestG NRW einschließlich der Verwaltung und dem Betrieb der Leichenhallen, des Krematoriums und der Ehrengräber im Sinne des § 27 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24.05.2016 sowie der Bedarfsplanung, dem Entwurf, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Verwal tung der städtischen Friedhöfe, 10. Bewirtschaftung der städtischen Wälder nach den gesetzlichen Vorgaben einschließlich der langfristigen Forsteinrichtung, der Anlage, Pflege und dem Schutz der Waldbestände sowie Bau und Unterhaltung von Wald- und Reitwegen, Erholungs- und Sondereinrichtungen, Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und den zugeordneten Freiflächen, Holzeinschlag und sonstige forstliche Nutzung, dem Verkauf von Walderzeugnissen, zu dem das Kommunalunternehmen in der Weise ermächtigt wird, dass es dies im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornimmt, sowie der Erstellung von forstlichen Gutachten und Waldbewertungsgutachten, 11. Hege und Pflege des Wildes in den Wildgattern als Eigentümerin, 12. öffentliche Kinderspielplätze vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben, 13. die Aufgaben aus dem Gräbergesetz nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksich tigung der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Gräbergesetz, 14. die Aufgaben aus dem Gesetz über das öffentliche Flaggen nach den gesetzlichen und ört lichen Vorschriften an Straßen, Plätze und öffentlichen Freiflächen, 15. die Vertretung der Stadt Krefeld als Körperschaft in den Wasser- und Bodenverbänden und Deichverbänden nach Wasserverbandsgesetz sowie die Bestellung der Vertreter in deren Organen sowie die Verwaltung der Mitgliedschaft und Kostentragung der Beiträge und Gebühren als Körperschaft, 16. Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung des Botanischen Gartens, 17. Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Straßen im Sinne des § 2 Straßen- und Wegegesetz NRW soweit die Stadt Krefeld Straßenbaulastträgerin ist sowie der öffentlichen selbstständigen Parkflächen, einschließlich der Verkehrs- und lngenieursbauten, Lärmschutzanlagen, Straßenbegleitgrün, Parkleitsystem andere Verkehrseinrichtungen, der Straßenentwässerungsanlagen einschließlich der Senken. Die Stadt Krefeld überträgt im Rahmen dieser Aufgaben dem Kommunalunternahmen die ihr gemäß § 9, 9a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegende Verkehrssicherungspflicht als Teil der Straßenbaulast. Die Unterhaltung umfasst auch die Reinigung von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage, 18. Betrieb und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, die im Eigentum der Stadt Krefeld sind und nicht als öffentliche Straße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet sind jedoch der öffentlichen Nutzung überlassen sind, 19. Planung, Bau und Betrieb von lngenieurbauwerken, Lichtsignalanlage, Verkehrszeichen und Straßen-/Hausnummernschilder, 20. Planung, Bau und Betrieb von Einrichtungen des Parkraummanagements im öffentlich ge widmeten Straßenraum sowie der öffentlichen selbstständigen Parkflächen, 21. Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen und deren Einrichtungen wie Brücke, Denkmälern und Kunstwerken einschließlich des Wegenetzes, 22. das Kleingartenwesen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sowie die Planung, Bau, Betrieb und Verwaltung der städtischen Kleingartenanlagen. Im Rahmen der Aufgabenübertragung gehen alle mit der übertragenen Aufgabe zusammen hängenden Rechte und Pflichten einschließlich der Verkehrssicherungspflicht auf das Kommu nalunternehmen über. Verträge zwischen der Stadt Krefeld und Dritten im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben bedürfen der einzelvertraglichen Übernahme. Die Bauleitplanung inklusive der Grünordnungsplanung und die damit verbundene Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet verbleibt vollumfänglich bei der Stadt Krefeld. Gleiches gilt für die strategische Straßen- und Verkehrsplanung in Bezug auf alle Straßen im Sinne des § 3 Straßen- und Wegegesetz NRW, deren Baulast die Stadt Krefeld trägt. Die strategische Straßen- und Verkehrsplanung umfasst neben der Linienbestimmung insbesondere die Grundlagenermittlung und Vorplanung (aktuell entsprechend der HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen LPH 1 und 2) neuer Straßen oder die Änderung bei bestehenden Straßen. Widmungs- und Einziehungsrecht sowie die Planung im Rahmen der Stadtentwicklung obliegen der Stadt Krefeld. (2) Das Kommunalunternehmen nimmt darüber hinaus im Rahmen eines oder mehrerer Kooperationsverträge, die die Aufgabeninhalte und die Umfänge festlegen, für die Stadt Krefeld folgende Aufgaben wahr: 1. Technische Planung und Bau (aktuell entsprechend der HOAI Leistungsbild Verkehrsanla gen LPH 3 bis 9) von Straßen im Sinne des § 2 Straßen- und Wegegesetz soweit die Stadt Krefeld Straßenbaulastträgerin wird, einschließlich der Verkehrs- und lngenieursbauten, Lärm schutzanlagen, Straßenbegleitgrün, Parkleitsystem, anderer Verkehrseinrichtungen, der Stra ßenentwässerungsanlagen, 2. Technische Planung und Bau (aktuell entsprechend der HOAI Leistungsbild Freianlagen LPH 3 bis 9) von Wegen und Plätzen, Grün- und Freizeitanlagen und anderen flächenbezogenen Einrichtungen. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Drittunternehmen im eigenen Namen und eigene Rechnung zu beauftragen und diese Leistungen der Stadt Krefeld weiter zu berechnen. (3) Das Kommunalunternehmen kann darüber hinaus im Rahmen eines oder mehrerer Koope rationsverträge, die die Aufgabeninhalte und die Umfänge festlegen, für die Stadt Krefeld fol gende Aufgaben wahrnehmen: 1. Planung und Bau (aktuell entsprechend der HOAI Leistungsbild Freianlagen LPH 1 bis 9) von Sportfreianlagen, 2. Betrieb und Unterhaltung der Sportfreianlagen, der Außenanlagen von Schwimmbädern, der Schulsportaußenanlagen sowie des Erholungsparkes Elfrather Sees, 3. Betrieb und Unterhaltung von Grün- und Außenanlagen von Gebäuden der Stadt Krefeld. (4) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, zur Unterstützung seiner Aufgaben und zur För derung des Anstaltszwecks Mitgliedschaften in Zweckverbänden, Genossenschaften, Verbän den und Vereinen oder in sondergesetzlichen Verbänden zu begründen. (5) Das Kommunalunternehmen wird Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein- Westfalen e.V.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRA 6645 HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (Ostwall 175, 47798 Krefeld). Die Satzung wurde durch Beschluss vom 05.12.2017 und 12.04.2018 geändert in §§ 1 (Rechtsform, Name, S…
HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (Ostwall 175, 47798 Krefeld). Die Satzung wurde durch Beschluss vom 05.12.2017 und 12.04.2018 geändert in §§ 1 (Rechtsform, Name, Sitz, Stammkapital), 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens ( Anstaltszweck ) ), 5 (Vorstand), 6 (Verwaltungsrat), 7 (Aufgaben des Verwaltungsrates), 8 ( Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates),10 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen), 11 (Jahresabschluss), 14 (Überleitungsregelungen) und 16 (Inkrafttreten) . (1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie übertragene Aufgaben, die sie im eigenen Namen und in eigener Verantwortung entsprechend § 114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW durchführt: 1. das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld anfallende Abwasser zu beseitigen und die hierfür notwendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die Stadt Krefeld überträgt dem Kommunalunternehmen nach § 114a Abs. 3 GO NRW die ihr gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46 LWG obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Ausgenommen ist die Pflicht zur Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 6 LWG, die bei der Stadt Krefeld verbleibt. Im Umfang der übertragenen Aufgaben ist das Kommunalunternehmen abwasserbeseitigungspflichtig. Das Kommunalunternehmen bereitet die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Krefeld vor, 2. Aufstellung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes entsprechend den Vorgaben von § 38 Abs. 3 LWG, 3. die Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaus, dem Ausgleich der Wasserführung und den Hochwasserschutz bei den auf dem Gebiet der Stadt Krefeld liegenden Gewässer im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 3 LWG i.V. mit § 4 Abs. 5 WHG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben gehören auch die Unterhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Insoweit überträgt die Stadt Krefeld der Anstalt gemäß § 62 Abs. 1 LWG in Verbindung mit § 40 WHG die ihr obliegende Gewässerunterhaltungs- und Ausbaupflicht, 4. Planung, Bau und Betrieb der Toilettenanlagen, 5. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 5 LAbfG einschließlich der Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes i.S.v. § 5a LAbfG und der Abfallbilanzen i.S.v. § 5 c LAbfG, 6. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach Maßgaben der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW-StrReinG NRW), 7. Umsetzung der Maßnahmen des Landschaftsplanes, 8. Betrieb und Unterhaltung des Krefelder Urnweltzentrums, 9. Bestattungswesen als Friedhofsträger i.S. § 1 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes - BestG NRW einschließlich der Verwaltung und dem Betrieb der Leichenhallen, des Krematoriums und der Ehrengräber im Sinne des § 27 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24.05.2016 sowie der Bedarfsplanung, dem Entwurf, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung der städtischen Friedhöfe, 10. Bewirtschaftung der städtischen Wälder nach den Vorgaben der §§ 32 ff Landesforstgesetz NRW - LfoG einschließlich der langfristigen Forsteinrichtung, der Anlage, Pflege und dem Schutz der Waldbestände sowie Bau und Unterhaltung von Wald- und Reitwegen, Erholungs- und Sondereinrichtungen, Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und den zugeordneten Freiflächen, Holzeinschlag und sonstige forstliche Nutzung, dem Verkauf von Walderzeugnissen, sowie der Erstellung von forstlichen Gutachten und Waldbewertungsgutachten, 11. Beratung von Vereinen bei der Planung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen. Die Übernahme der Aufgaben nach Ziffer. 2 bis 11 erfolgt mit Inkrafttreten der Änderungssatzung. (2) Die Anstalt kann darüber hinaus jeweils im Auftrag als Erfüllungsgehilfin der Stadt Krefeld folgende Aufgaben wahrnehmen: 1. die Objektplanung, den Bau und die Unterhaltung städtischer Infrastruktureinrichtungen wie Straßenverkehrsanlagen, Wege, Plätze, Brücken, einschließlich der Straßenbeleuchtung und des Straßenbegleitgrüns, Ingenieursbauten, Lärmschutzanlagen, der Anstrahlung besonderer Gebäude, der Lichtsignalanlagen, des Parkleitsystems, anderer Verkehrseinrichtungen und der Senkenreinigung, 2. die Beflaggung der Stadt im Bereich der öffentlichen Straßen, 3. Vertretung der Stadt Krefeld in Wasser- und Deichverbandsgremien, 4. die Durchführung von Absperrmaßnahmen im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen, 5. Objektplanung, Bau und Unterhaltung von Grünflächen und Freianlagen für die Fachbereiche der Stadt Krefeld, 6. Objektplanung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung der öffentlichen Grünflächen und deren Einrichtungen einschließlich des Freizeitwegenetzes, 7. Erhaltung (Anlegung, Instandhaltung und Pflege) der Gräber nach § 5 Abs. 3 Gräbergesetz (Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft), 8. Objektplanung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Spielplätzen, 9. technische Betreuung von Spielplatzinitiativen, 10. Durchführung der Maßnahmen für den Naturschutz gemäß §§ 136 a ff BauGB, 11. Betrieb und Unterhaltung des Botanischen Gartens, 12. Betreuung und Verwaltung der Kleingartenanlagen, 13. Objektplanung, Bau, Verwaltung, Unterhaltung und Betrieb der in Anlage 2 aufgeführten Sporteinrichtungen der Stadt Krefeld einschließlich der Gebäudeunterhaltung und Energiebewirtschaftung für die Sport- und Freizeitbauten. Die Wahrnehmung der Aufgaben im Auftrag als Erfüllungsgehilfin erfolgt auf der Grundlage eines mit der Stadt Krefeld für jeden Bereich separat abzuschließenden Leistungsvertrages, der der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstand vorhanden, vertritt dieser die Anstalt. Sind mehrere Vorstände vorhanden, wird die Anstalt durch zwei Vorstände gemeinschaftlich oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Veränderungen
HRA 6645 HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (Ostwall 175, 47798 Krefeld). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigu…
HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (Ostwall 175, 47798 Krefeld). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hölters, Peter Gerhard, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 6645 HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (St. Töniser Straße 270, 47804 Krefeld). Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 08.12.2016. Gegenstand des Kommunalunternehme…
HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (St. Töniser Straße 270, 47804 Krefeld). Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 08.12.2016. Gegenstand des Kommunalunternehmens (Anstaltszweck) ist, das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld anfallende Abwasser zu beseitigen und die hierfür notwendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die Stadt Krefeld überträgt dem Kommunalunternehmen nach § 114a Abs. 3 GO NRW die ihr gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46 LWG obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand vertritt die Anstalt des öffentlichen Rechts gerichtlich und außergerichtlich; die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Döpcke, Helmut Gerhard Heinrich - genannt Helmut -, Krefeld, *XX.XX.XXXX; Horster, Andreas Rainer - genannt Andreas -, Krefeld, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.