mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 275
montecura GmbH & Co. KG
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Rosenhof Erste GmbH & Co. KG
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Rosenhof Zweite GmbH & Co. KG
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Sechste GmbH "Der Rosenhof"
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Siebte GmbH "Der Rosenhof"
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
HRA 5639 HLKommanditgesellschaft Rosenhof Travemünde EBV Bauträger G.m.b.H. & Co., Ahrensburg(Lübecker Straße 3-11, 22926 Ahrensburg, die Planung, Errichtung, Verwaltung und Vermietung eines Altersheimes.). Vertretungs…
Kommanditgesellschaft Rosenhof Travemünde EBV Bauträger G.m.b.H. & Co., Ahrensburg(Lübecker Straße 3-11, 22926 Ahrensburg, die Planung, Errichtung, Verwaltung und Vermietung eines Altersheimes.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: persönlich haftender Gesellschafter:; 1. EBV Bauträger G.m.b.H., Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 13637); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Firma Zehnte Kommanditgesellschaft "Der Rosenhof" EBV Bauträger G.m.b.H. + Co. mit Sitz in Großhansdorf (Amtsgericht Lübeck, HRA 2689 AH) auf Grund des Spaltungsplans vom 17.07.2008 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.