HRA 90533

Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 25/16 · Kommanditgesellschaft MS "Santa Giannina" Offen Reederei GmbH & Co. · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 25/16
Wirksam am
24.10.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 90533
Amtsgericht Niebüll

5 IN 25/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kommanditgesellschaft MS 'Santa Giannina' Offen Reederei GmbH & Co.,
Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll

soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen EUR 529.871,99.

Zur Verteilung steht ein Betrag von EUR 541.492,51.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.

Amtsgericht Niebüll, 24.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 5 IN 25/16 · Kommanditgesellschaft MS "Santa Giannina" Offen Reederei GmbH & Co. · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 25/16
Wirksam am
10.09.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 90533
5 IN 25/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co., Schmiedstr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Einundzwanzigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sven Lundehn
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 90533
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 331401 09723-16

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hagen von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.300.637,73 EUR auszugehen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Vergütunh in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 25/16 · Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co. · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 25/16
Wirksam am
31.07.2020
Registerbezug
Hamburg, HRA 90533
5 IN 25/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co.,
Schmiedstr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Einundzwanzigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Sven Lundehn, c/o First Fleet Shipmanagement
Nordfriesland GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 90533
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3,
20457 Hamburg, Gz.: 331401 09723-16

1. Die Prüfung der bis 30.07.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 - 139 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
25.08.2020.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 30.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 5 IN 25/16 · Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co. · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 25/16
Wirksam am
24.08.2016
Registerbezug
Hamburg, HRA 90533
Amtsgericht Niebüll
5 IN 25/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co.,
AG Hamburg HRA 90533, Geschäftszweig: Bau und Betrieb des Containerschiffes MS
"SANTA GIANNINA", vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin
Einundzwanzigsten Oceanus Schiffahrts-GmbH,diese vertreten durch den
Geschäftsführer Sven Lundehn, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll

ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Beschluss vom
23.08.2016 festgesetzt worden. Der Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts (Zimmer 114) eingesehen werden. Gegen den Beschluss ist das
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist
binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses schriftlich
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Insolvenzgericht, Sylter Bogen
1a, 25899 Niebüll einzulegen.

Niebüll, den 23.08.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 90533 HRA 90533: Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Niebüll (5 IN 25/16) vom 25.04.2016 ist über das Ver…
HRA 90533: Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Niebüll (5 IN 25/16) vom 25.04.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 25/16 · Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co. · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 25/16
Wirksam am
25.04.2016
Registerbezug
Hamburg, HRA 90533
Amtsgericht Niebüll

5 IN 25/16

Über das Vermögen
der Kommanditgesellschaft MS SANTA GIANNINA Offen Reederei GmbH & Co.,
AG Hamburg HRA 90533, Geschäftszweig: Bau und Betrieb des Containerschiffes MS
SANTA GIANNINA , vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Einundzwanzigste Oceanus Schiffahrts - GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Sven Lundehn, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll,

Schuldnerin -im nachfolgenden Text Schuldner genannt-,

Verfahrensbevollmächtigte: Möhrle Happ Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Brandstwiete 3, 20457 Hamburg,

wird heute am 25.04.2016 um 07.40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf
Schuldnerantrag das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
17.05.2016 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts
des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) wird anberaumt auf

Montag, den 06.06.2016, 13.30 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Niebüll, Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll, Saal 2.

Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

und ggf. über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),

- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:

die Veräußerung des Unternehmens oder Betriebs der Schuldnerin,

die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstands aus freier Hand,

die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll,

die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,

die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung und Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert
(§§ 162, 163 InsO),

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- und unter Umständen die Anhörung zu einer Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, so
gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses zu bewirken.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Eröffnungsbeschluss ist für die Schuldnerin das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde eröffnet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 a, 25899
Niebüll einzulegen, wobei die Notfrist zwei Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses im Internet beginnt. Die sofortige Beschwerde
wird durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingelegt.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.

Amtsgericht Niebüll, den 25.04.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 25/16 · Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co. · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 25/16
Wirksam am
08.04.2016
Registerbezug
Hamburg, HRA 90533
Amtsgericht Niebüll

5 IN 25/16

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Kommanditgesellschaft MS SANTA GIANNINA Offen Reederei GmbH & Co.,
AG Hamburg HRA 90533, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Einundzwanzigste Oceanus Schiffahrts - GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Sven Lundehn, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll,

ist am 08.04.2016 um 10.40 Uhr angeordnet worden, daß Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Altern. InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von
Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

Amtsgericht Niebüll, den 08.04.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 90533 Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschaf…
Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Neunzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 63699). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Einundzwanzigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 127176).
Veränderungen
HRA 90533 Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Nach Umfirmierung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Neunzehnte Oceanus Schiffahrts-Gm…
Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Nach Umfirmierung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Neunzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 63699), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 90533 Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg.Geschäftsanschrift: Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg.
Kommanditgesellschaft MS "SANTA GIANNINA" Offen Reederei GmbH & Co, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg.Geschäftsanschrift: Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.