HRB 127167

KomFIT gemeinnützige GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1112/26 K-4-8 · KomFIT gemeinnütziger GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1112/26 K-4-8
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 127167
810 IN 1112/26 K-4-8 Am 01.10.2026 um 09:29 Uhr ist das Insolvenzverfahren KomFIT gemeinnütziger GmbH, Bornheimer Landstraße 48, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127167),
vertreten durch:
Sascha Nuhn, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.12.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1112/26 K-4-8 · KomFIT gemeinnütziger GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1112/26 K-4-8
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 127167
810 IN 1112/26 K-77-: In dem Insolvenzverfahren KomFIT gemeinnütziger GmbH, Bornheimer Landstraße 48, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127167),
vertreten durch:
Sascha Nuhn, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2026 um 09:29 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1204/26 K-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1112/26 K-77- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1112/26 K-77- · KomFIT gemeinnütziger GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1112/26 K-77-
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 127167
810 IN 1112/26 K-77-: In dem Insolvenzverfahren KomFIT gemeinnütziger GmbH, Bornheimer Landstraße 48, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127167),
vertreten durch:
Sascha Nuhn, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2026 um 09:29 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1204/26 K-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1112/26 K-77- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1112/26 K-77- · KomFIT gemeinnütziger GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1112/26 K-77-
Wirksam am
14.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 127167
810 IN 1112/26 K-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KomFIT gemeinnütziger GmbH, Bornheimer Landstraße 48, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127167), vertr. d.: Sascha Nuhn, (Geschäftsführer), ist am 14.07.2026 um 16:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 127167 HRB 127167: KomFIT gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Bornheimer Landstraße 48, 60316 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2021. Geschäftsanschrift: Bo…
HRB 127167: KomFIT gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Bornheimer Landstraße 48, 60316 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2021. Geschäftsanschrift: Bornheimer Landstraße 48, 60316 Frankfurt am Main. Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Inklusionsbetriebes, sowie die Durchführung gezielter Projekte zur Föderung und Integration von Menschen mit Höreinschränkungen. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe und Sensibilisierung der Gesellschaft zum Thema Gebärdensprache und Hörbehinderungen. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: Weiterbildungsmaßnahmen für Gehörlose oder Menschen mit Hörbehinderung und gegebenenfalls deren Angehörige durchgeführt werden, wobei der Schwerpukt auf Förderung der kommunikativen Fähigkeiten liegt. Die Durchführung spezieller pädagogischer Förderungsmaßnahmen durch speziell geschulte Personen für arbeitslose Menschen mit Höreinschränkung, um diese für den 1. Arbeitsmarkt fit zu machen. Das Betreiben eines Inklusionsbetriebes und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Durchführung zeitnaher und langfristiger Projekte, welche die Integration Gehörloser und Menschen mit Hörbehinderung in der Gesellschaft fördern bzw. diese Menschen in ihrer allgemeinen Entwicklung unterstützen. Die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist unabhängig von Volkszugehörigkeit, Rasse, Religion, politischen Überzeugungen, Behinderungen, Geschlecht und Alter. (4) Die Gesellschaft darf neben ihrer unmittelbaren Tätigkeit ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu einzelnen oder allen in § 2 dieser Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. (5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S.2 der Abgabenordnung bedienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nuhn, Sascha, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX.

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