HRB 109774

KoM-SOLUTION GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36k IN 485/22 · KoM-SOLUTION GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 485/22
Wirksam am
09.12.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 109774
36k IN 485/22

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KoM-SOLUTION GmbH, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Schmeink
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 109774
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Krause & Krause, Hebbelstraße 20, 14469 Potsdam, Gz.: 2/22/JK/hr

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08.12.2025 beschlossen:

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 24./28.10.2025 zum Kaufpreis von 30.000,00 €
wird bestimmt auf
Montag, 22.12.2025, 11:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36k IN 485/22 · KoM-SOLUTION GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 485/22
Wirksam am
21.05.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 109774
36k IN 485/22

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KoM-SOLUTION GmbH, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Schmeink
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 109774
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Krause & Krause, Hebbelstraße 20, 14469 Potsdam, Gz.: 2/22/JK/hr

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.05.2025 beschlossen:

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich mit der KSB Energie AG und Herrn Hermann Schmeink auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 400.000,00 € sowie die Zustimmung zur Abtretung aller Ansprüche der Schuldnerin gegen das Finanzamt für Körperschaften IV zum Preis von 10.000,00 €
wird bestimmt auf

Montag, 02.06.2025, 11:45 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36k IN 485/22 · KoM-SOLUTION GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 485/22
Wirksam am
10.06.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 109774
36k IN 485/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KoM-SOLUTION GmbH, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Schmeink
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 109774
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Krause & Krause, Hebbelstraße 20, 14469 Potsdam, Gz.: 2/22/JK/hr

hat der Insolvenzverwalter am 08.06.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 109774 B HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36k IN 485/22 · KoM-SOLUTION GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 485/22
Wirksam am
04.05.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 109774
36k IN 485/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KoM-SOLUTION GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 109774
Leipziger Platz 3, 10117 Berlin,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Schmeink,
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Energiemanagement (Dienstleistung)

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.05.2022 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2022 um 08.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Udo Feser
Emser Straße 9, 10719 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.06.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 01.08.2022, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 01.08.2022, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.01.2022 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36k IN 485/22 · KoM-SOLUTION GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 485/22
Wirksam am
31.01.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 109774
36k IN 485/22

In dem Verfahren über den Antrag

KoM-SOLUTION GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 109774
Leipziger Platz 3, 10117 Berlin,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Schmeink,
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.01.2022 beschlossen:

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.01.2022 um 13:45 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Udo Feser
Emser Straße 9, 10719 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 109774 B HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der der Geschäftsführung durch Beschluss der Gesellschafterversamml…
HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der der Geschäftsführung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 600.000,00 auf 5.000.000,00 EUR durchgeführt und der Gesellschaftsvertrag durch Beschluss der Geschäftsführung vom 13.07.2017 geändert in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) (Genehmigtes Kapital 2016/I); Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 15.12.2016 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
Veränderungen
HRB 109774 B HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 4.400.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 ist das Stammkap…
HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 4.400.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 ist das Stammkapital um 400.000,00 EUR auf 4.400.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 8 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 18.12.2021 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 600.000,00 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
Veränderungen
HRB 109774 B HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Grübel, Andreas
HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Grübel, Andreas
Berichtigungen
HRB 109774 B HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: KoM-SOLUTION GmbH
HRB 109774 B: KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: KoM-SOLUTION GmbH
Veränderungen
HRB 109774 B KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 ist das Stammkapital um 500.000 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 2.500.00…
KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 ist das Stammkapital um 500.000 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 2.500.000 EUR sowie um weitere 500.000 EUR im Wege der Barkapitalerhöhung auf 3.000.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Erhöhung des Stammkapitals ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:.
Veränderungen
HRB 109774 B KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 3.000.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 ist das Stammkapital um 500.00…
KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 3.000.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 ist das Stammkapital um 500.000 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 2.5000.000 EUR sowie um weitere 500.000 EUR im Wege der Barkapitalerhöhung auf 3.000.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen)..
Veränderungen
HRB 109774 B KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Geschäftsführer:; 2. Grübel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin.
KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Geschäftsführer:; 2. Grübel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Veränderungen
HRB 109774 B KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Leipziger Platz 3, 10117 Berlin.
KoM-SOLUTION GmbH, Berlin, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Leipziger Platz 3, 10117 Berlin.
Neueintragungen
HRB 109774 B KoM-SOLUTION GmbH, Berlin(Friedrichstr. 171, 10117 Berlin). Firma: KoM-SOLUTION GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen zur Sicherstellung des Gasnetzzugangs und d…
KoM-SOLUTION GmbH, Berlin(Friedrichstr. 171, 10117 Berlin). Firma: KoM-SOLUTION GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen zur Sicherstellung des Gasnetzzugangs und damit des Zugangs zum Großhandelsmarkt für Stadtwerke, um die örtliche Energieversorgung zu stärken. Stamm- bzw. Grundkapital: 2.000.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Schmeink, Hermann, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.10.2006 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 ist der Sitz der Gesellschaft von Odernheim am Glan (Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 20236) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 06.11.2006.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.