HRB 50509

KOM Bau GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Offenbach am Main

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Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 292/20 · KOM Bau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 292/20
Wirksam am
17.09.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50509
8 IN 292/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOM Bau GmbH, c/o Herrn Karl-August Nevermann, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl (AG Offenbach am Main , HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl, (Geschäftsführer),, ist gem. § 200 InsO aufgehoben worden, da nach Deckung der Verfahrenskosten keine verteilungsfähige Masse vorhanden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 292/20 · KOM Bau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 292/20
Wirksam am
17.02.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50509
Geschäftsnummer: 8 IN 292/20. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOM Bau GmbH, c/o Herrn Karl-August Nevermann, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl (AG Offenbach am Main , HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Die Insolvenzverwalterin erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.

Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.

Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung der Insolvenzverwalterin von einer Insolvenzmasse in Höhe von 7 073,02 EURO ausgegangen und antragsgemäß die Regelvergütung des § 2 InsVV festgesetzt.

Die Insolvenzverwalterin kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.

Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom der Insolvenzverwalterin zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.02.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 292/20 · KOM Bau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 292/20
Wirksam am
17.01.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50509
8 IN 292/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOM Bau GmbH, c/o Herrn Karl-August Nevermann, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl (AG Offenbach am Main , HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.02.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 10.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 292/20 · KOM Bau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 292/20
Wirksam am
12.01.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50509
8 IN 292/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOM Bau GmbH, c/o Herrn Karl-August Nevermann, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl (AG Offenbach am Main , HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.02.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 10.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 292/20 · KOM Bau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 292/20
Wirksam am
01.07.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50509
Geschäftsnummer: 8 IN 292/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOM Bau GmbH, c/o Herrn Karl-August Nevermann, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl (AG Offenbach am Main , HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn, Bahnhofstraße 4, 23758 Göhl, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung der Insolvenzverwalterin entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung der Insolvenzverwalterin nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung ihrer vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Soweit keine oder nur eine geringe vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.06.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 50509 HRB 50509: KOM Bau GmbH, Offenbach am Main, Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 50509: KOM Bau GmbH, Offenbach am Main, Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 292/20 · KOM Bau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 292/20
Wirksam am
15.03.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50509
Geschäftsnummer: 8 IN 292/20

Am 12.03.2021 um 17:35 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen der KOM Bau GmbH, Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main, HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn,
(Geschäftsführer).

Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach
447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax:
069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 16.04.2021.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.04.2021.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 07.05.2021 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweise:

Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern
dies sachdienlich erscheint.

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:

Falls ein Antrag der Insolvenzverwalterin nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.

Geht ein Antrag der Insolvenzverwalterin nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 292/20 · KOM Bau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 292/20
Wirksam am
13.11.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 50509
Az.: 8 IN 292/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KOM Bau
GmbH, Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main ,
HRB 50509), vertr. d.: Karl-August Nevermannn, (Geschäftsführer), ist am
13.11.2020 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur
mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der
Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der
Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1
Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike
Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.:
069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet:
www.hgw.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 50509 HRB 50509: KOM Bau GmbH, Offenbach am Main, Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Nevermann, Karl-August, Göhl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befug…
HRB 50509: KOM Bau GmbH, Offenbach am Main, Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Nevermann, Karl-August, Göhl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lovrencic, Feliks, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 50509 HRB 50509: KOM Bau GmbH, Offenbach am Main, Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2012 Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.…
HRB 50509: KOM Bau GmbH, Offenbach am Main, Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2012 Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Zif. 1 (Firma, bisher: Bräunert Bau GmbH) und § 1 Zif. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 94368) nach Offenbach am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Mühlheimer Straße 129, 63075 Offenbach am Main. Gegenstand: ist die Durchführung von Rohbauarbeiten im Hoch- und Tiefbau sowie aller damit zusammenhängender Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lovrencic, Feliks, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Curin-Bräunert, Andela, Offenbach, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.