HRA 5533
Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Karl-Bröger-Str. 25, 90765 FürthGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Fürth Ortsteil Poppenreuth
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 03.03.2020
- Datenstand
- 2025-10-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Alfred Sörgel
Bamberg
Anna Kathinka Sörgel
Erlangen
Eberhard Sörgel
Hohenberg
Gisela Sörgel
Gräfelfing
Helmut Sörgel
Nürnberg
Kiliane Sörgel
Zirndorf
Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Maisach
Maisach
Sabine Sörgel
Altdorf
Sörgel Verwaltungs GmbH
Fürth
Tilmann Sörgel
Bamberg
Franz Sörgel
Gräfelfing
EinzelprokuraKilian Sörgel
Nürnberg
EinzelprokuraWeitere 1 Funktionen stehen in den vollständigen Registerinformationen.
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
27 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-08 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Kolb & Sörgel Fürth Ortsteil Poppenreuth
- Kolb & Sögel Fürth Ortsteil Poppenreuth
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 708/19 · Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 708/19
- Wirksam am
- 11.03.2025
- Registerbezug
- Fürth, HRA 5533
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth/Bayern, vertreten durch die Gesellschafterin Sörgel Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sörgel Kilian
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 5533
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Es wird Sonderinsolvenzverwaltung mit folgendem Aufgabenkreis angeordnet:
Prüfung der durch den Insolvenzverwalter für das Vermögen der Sörgel Verwaltungs GmbH (AG Fürth, IN 114/20) angemeldeten Forderung.
2. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter im hiesigen Verfahren ist auch Insolvenzverwalter im Verfahren der anmeldenden Gläubigerin und hat aufgrund Interessenkollision die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters beantragt. Dem Antrag war stattzugeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 10.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 708/19 · Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 708/19
- Wirksam am
- 29.07.2021
- Registerbezug
- Fürth, HRA 5533
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 708/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth/Bayern, vertreten durch die Gesellschafterin Sörgel Verwaltungs GmbH, Karl-Bröger-Straße 25, 90765 Fürth, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sörgel Franz und Sörgel Kilian
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 5533
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 29.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan IN 708/19 · Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 708/19
- Wirksam am
- 05.05.2020
- Registerbezug
- Fürth, HRA 5533
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth/Bayern, vertreten
durch die Gesellschafterin Sörgel Verwaltungs GmbH, Karl-Bröger-Straße 25,
90765 Fürth, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sörgel Franz und Sörgel
Kilian
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 5533
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 12.05.2020, 10:00
Uhr, 2. OG, Bäumenstr. 28, Fürth, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
die Immobilien der Schuldnerin sollen aus freier Hand veräußert werden:
die Immobilie Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth wurde mit Kaufvertrag vom
08.04.2020 (Notar Dr. Johann Frank, Amberg, URNr. 712/2020) zu einem
Nettokaufpreis von 5.500.000,00 € verkauft;
die Immobilie Frauenstr. 44, 82216 Maisach, soll zu einem Verkaufspreis von
netto 4.000.000,00 € veräußert werden;
der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen oder einen Betrieb, das
Warenlager im Ganzen, einen unbeweglichen Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, zu veräußern:
insbesondere wird dem Verkauf der Warenlager der Standorte Fürth und Maisach zu
einem Nettoverkaufspreis von 680.000,00 € (mithin 809.200,00 € brutto) gemäß
Kaufvertrag vom 30.03.2020 zugestimmt;
Rechtsstreite (auch mit erheblichem Streitwert) sollen - soweit es im Laufe der
Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird - im Sinne des § 160 Abs.
2 Nr. 3 InsO geführt werden bzw. zur Vermeidung solcher Rechtsstreite sollen
Vergleiche oder Schiedsverträge abgeschlossen werden;
der bisherige Insolvenzverwalter bleibt beibehalten;
das Unternehmen bleibt bzw. wird stillgelegt;
der Insolvenzverwalter wird nicht beauftragt, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten;
das bisherige Insolvenzkonto bleibt beibehalten;
der mit Beschluss vom 01.03.2020 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird
bestätigt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 708/19 · Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 708/19
- Wirksam am
- 27.03.2020
- Registerbezug
- Fürth, HRA 5533
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth/Bayern, vertreten
durch die Gesellschafterin Sörgel Verwaltungs GmbH, Karl-Bröger-Straße 25,
90765 Fürth, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sörgel Franz und Sörgel
Kilian
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 5533
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 26.03.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 27.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5533 HRA 5533: Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Fürth Ortsteil Poppenreuth, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.03.2020 (Az. IN 708/1…
Forderungsprüfung IN 708/19 · Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 708/19
- Wirksam am
- 02.03.2020
- Registerbezug
- Fürth, HRA 5533
In dem Verfahren über den Antrag d.
Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth/Bayern, vertreten
durch die Gesellschafterin Sörgel Verwaltungs GmbH, Karl-Bröger-Straße 25,
90765 Fürth, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sörgel Franz, geboren am
XX.XX.XXXX, Karl-Bröger-Straße 25, 90765 Fürth und Sörgel Kilian, geboren am
XX.XX.XXXX, Karl-Bröger-Straße 25, 90765 Fürth
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 5533
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Großhandel mit Kfz-Teilen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.03.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)7660081400
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 31.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 12.05.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, Amtsgericht Fürth
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 12.05.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, Amtsgericht Fürth
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Sparkasse Nürnberg, Lorenzer Platz 12, 90402 Nürnberg, vertreten durch den
Vorstand
Ansprechpartner: Frau Manuela Lang
|COPARTS Autoteile GmbH, Ruhrallee 311, 45136 Essen, vertreten durch den/die
geschäftsführer
Ansprechpartner: Herr Martin Völling
|Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, vertreten
durch die Agentur für Arbeit Fürth, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg,
diese vertreten durch den Vorstand
Ansprechpartner: Herr Manfred Burkhardt
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.12.2019 beim Insolvenzgericht Fürth eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 01.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 708/19 · Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
- Insolvenzgericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- IN 708/19
- Wirksam am
- 24.02.2020
- Registerbezug
- Fürth, HRA 5533
In dem Verfahren über den Antrag d.
Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth/Bayern, vertreten
durch die Gesellschafterin Sörgel Verwaltungs GmbH, Karl-Bröger-Straße 25,
90765 Fürth, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sörgel Franz, geboren am
XX.XX.XXXX, Karl-Bröger-Straße 25, 90765 Fürth und Sörgel Kilian, geboren am
XX.XX.XXXX, Karl-Bröger-Straße 25, 90765 Fürth
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 5533
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 24.02.2020 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Harald
Schwartz, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: +49(911)7660080, Telefax:
+49(911)7660081400.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5533 HRA 5533: Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Fürth Ortsteil Poppenreuth, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth. Die ATS GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 9816) ist auf Grund des Verschmelzungsve…
HRA 5533 HRA 5533: Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Fürth Ortsteil Poppenreuth, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth. Einzelprokura: Lutz, Manuela, Neunkirchen am Sand, *XX.XX.XXXX.
HRA 5533 HRA 5533: Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Fürth Ortsteil Poppenreuth, Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth.
HRA 5533 Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Fürth Ortsteil Poppenreuth (Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth). Prokura erloschen: Dr. Sörgel, Armin, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
HRA 5533 Kolb & Sörgel GmbH & Co. KG, Fürth Ortsteil Poppenreuth (Karl-Bröger-Str. 25, 90765 Fürth). Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Geändert, nun = Zusatz und Sitz der Zweigniederlassung: Zwei…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.