HRA 11333
KOKO-Früchte-Handel e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bgm.-Pernat-Str. 11, 87719 MindelheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mindelheim
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 14.07.2010
- Datenstand
- 2025-10-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Josef Korda
Mindelheim
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-22 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 11333 KOKO-Früchte-Handel e.K., Mindelheim (Bgm.-Pernat-Str. 11, 87719 Mindelheim, Handel mit Gemüse, Obst, Südfrüchten und anderen Lebensmitteln.). Einzelkaufman. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Korda, Josef…
KOKO-Früchte-Handel e.K., Mindelheim (Bgm.-Pernat-Str. 11, 87719 Mindelheim, Handel mit Gemüse, Obst, Südfrüchten und anderen Lebensmitteln.). Einzelkaufman. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Korda, Josef, Mindelheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der KOKO-Früchte-Handels-GmbH, mit dem Sitz in Mindelheim (Amtsgericht Memmingen, HRB 5701) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.