HRA 11333

KOKO-Früchte-Handel e.K.

Amtsgericht Memmingen · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bgm.-Pernat-Str. 11, 87719 Mindelheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mindelheim
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
14.07.2010
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Josef Korda

Mindelheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 11333 KOKO-Früchte-Handel e.K., Mindelheim (Bgm.-Pernat-Str. 11, 87719 Mindelheim, Handel mit Gemüse, Obst, Südfrüchten und anderen Lebensmitteln.). Einzelkaufman. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Korda, Josef…
KOKO-Früchte-Handel e.K., Mindelheim (Bgm.-Pernat-Str. 11, 87719 Mindelheim, Handel mit Gemüse, Obst, Südfrüchten und anderen Lebensmitteln.). Einzelkaufman. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Korda, Josef, Mindelheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der KOKO-Früchte-Handels-GmbH, mit dem Sitz in Mindelheim (Amtsgericht Memmingen, HRB 5701) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.