HRA 8413
Kohlhepp Montagebau e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Aalbachtalstraße 42, 97292 HolzkirchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Holzkirchen
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 02.07.2021
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Lothar Winfried Kohlhepp
Holzkirchen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
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DK
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VÖ
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Veröffentlichungen
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SI
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Registerinformationen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 8413 HRA 8413: Kohlhepp Montagebau e.K., Holzkirchen, Aalbachtalstraße 42, 97292 Holzkirchen. (Der Einbau von genormten Baufertigteilen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Aalbachtalstraße 42,…
HRA 8413: Kohlhepp Montagebau e.K., Holzkirchen, Aalbachtalstraße 42, 97292 Holzkirchen. (Der Einbau von genormten Baufertigteilen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Aalbachtalstraße 42, 97292 Holzkirchen. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Kohlhepp, Lothar Winfried, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der Kohlhepp GmbH, mit dem Sitz in Wertheim (Amtsgericht Mannheim HRB 570506) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.