HRB 82581
König GmbH (Fenster und Türen)
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 810 IN 1391/19 K-2-7 · König GmbH (Fenster und Türen) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1391/19 K-2-7
- Wirksam am
- 27.09.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82581
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.01.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1391/19 K-2-7 · König GmbH (Fenster und Türen) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1391/19 K-2-7
- Wirksam am
- 10.08.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82581
vertreten durch: Daniel Wagner, Niedernhausen, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 47.422,05 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung und der Sanierungsbemühungen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 15,7% auf insgesamt 40,7%. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 10.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1391/19 K-2-7 · König GmbH (Fenster und Türen) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1391/19 K-2-7
- Wirksam am
- 14.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82581
GmbH (Fenster und Türen), Flinschstraße 63, 60388 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 82581), vertr. d.: Daniel Wagner, Rembrandtstraße 21,
65527 Niedernhausen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 27.11.2020
berichtigt worden.
Statt bis zum 28.12.2021 muss es richtig heißen: bis zum 28.12.2020
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1391/19 K-2-7 · König GmbH (Fenster und Türen) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1391/19 K-2-7
- Wirksam am
- 02.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82581
Türen), Flinschstraße 63, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
82581),
vertreten durch:
Daniel Wagner, Rembrandtstraße 21, 65527 Niedernhausen, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 28.12.2021 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
11.01.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1391/19 K-2-7 · König GmbH (Fenster und Türen) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1391/19 K-2-7
- Wirksam am
- 30.06.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82581
Türen), Flinschstraße 63, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
82581),
vertreten durch:
Daniel Wagner, Niedernhausen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum
31.08.2020 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
14.09.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1391/19 K-2-7 · König GmbH (Fenster und Türen) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1391/19 K-2-7
- Wirksam am
- 04.05.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82581
Flinschstraße 63, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82581),
vertr. d.: Daniel Wagner, Rembrandtstraße 21, 65527 Niedernhausen,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 30.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 82581 HRB 82581: König GmbH (Fenster und Türen), Frankfurt am Main, Flinschstraße 63, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1391/19 K-2-7 · König GmbH (Fenster und Türen) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1391/19 K-2-7
- Wirksam am
- 03.01.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82581
König GmbH (Fenster und Türen), Flinschstraße 63, 60388 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 82581),
vertreten durch:
Daniel Wagner, Rembrandtstraße 21, 65527 Niedernhausen, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche,
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/
959110-80, Internet: www.hgw.de
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1429/19 K verbunden. Das
Verfahren 810 IN 1391/19 K führt.
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 16.03.2020
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 30.03.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1391/19 K-2-7 · König GmbH (Fenster und Türen) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1391/19 K-2-7
- Wirksam am
- 04.11.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82581
GmbH (Fenster und Türen), Flinschstraße 63, 60388 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 82581), vertr. d.: Daniel Wagner, (Geschäftsführer), ist
am 04.11.2019 um 09:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322
Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de
bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 82581 HRB 82581:König GmbH (Fenster und Türen), Frankfurt am Main, Flinschstraße 59, 60388 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Flinschstraße 63, 60388 Frankfurt am Main.
HRB 82581 HRB 82581:König GmbH (Fenster und Türen), Frankfurt am Main, Flinschstraße 59, 60388 Frankfurt am Main.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Flinschstraße 59, 60388 Frankfurt a…
HRB 82581 König GmbH (Fenster und Türen), Frankfurt am Main (Flinschstraße 59, 60388 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2007 Die Gesellschafterversammlung vom 03.…
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