Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Sitz
- Köln
- Geschäftsanschrift
- Scheidtweiler Straße 38, 50933 Köln
- Kapital
- 78.300.000,00 EUR
Handelsregister · HRB 2130
Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft · Amtsgericht Köln
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
die Bedienung des öffentlichen Verkehrs. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des benannten Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen, die ihren Zwecken dienlich oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen und solche Unternehmen erwerben oder errichten.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Köln
Wachtberg
Köln
Pulheim
Berlin
Köln
Niederkassel
Köln
Köln
Aachen
Köln
Frankfurt am Main
Velbert
Bergisch Gladbach
Eintragungen
Die Hauptversammlung vom 25.06.2001 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 78.227.657,82 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 72.342,18 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.12.2005 hat beschlossen, die Satzung in § 6 Absatz (3) (Form und Übertragung der Aktien), § 8 Absatz (6) (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) und § 9 Absatz (1) (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) zu ändern. § 10 Absatz (3) lit. b) (Aufgaben des Aufsichtsrates) wurde ersatzlos gestrichen. Die bisherigen lit. c) bis h) sind nunmehr lit. b) bis g). Ferner wurde § 14 Absatz (3) (Jahresabschluss, Lagebericht) ersatzlos gestrichen.
Die Hauptversammlung vom 09.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 14 Abs. 1 (Jahresabschluss, Lagebericht) und § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. § 14 (Jahresabschluss, Lagebericht) ist um einen Absatz (3) ergänzt worden.
Die Hauptversammlung vom 20.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft) Absätze (1) und (2) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) - redaktionell -, § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft), § 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), § 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 11 Einberufung der Hauptversammlung und Vorsitz) und § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 01.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Geschäftsjahr), § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft), § 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 11 (Einberufung der Hauptversammlung und Vorsitz) und § 12 (Beschlussfassung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.03.2025 hat beschlossen, die Satzung in § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft), § 11 (Einberufung der Hauptversammlung und Vorsitz) und § 14 (Jahresabschluss, Lagebericht) zu ändern.
Der mit der Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Köln, HRB 2115) am 23.11.1960 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Organschaftsvertrag mit Ergebnisausschlussvereinbarung) ist durch Vertrag vom 25.09.2017 geändert. Die Hauptversammlung vom 25.09.2017 hat der Änderung zugestimmt.
Tag der ersten Eintragung: 19.11.1960
Beschluß Bl. 1421 ff. Sdb.
Lfd. Nr. 5 Spalte 4 von Amts wegen berichtigt.
Satzung vom 15.11.1960, zuletzt geändert am 03.07.1987.
Die Hauptversammlung vom 25.06.2001 hat folgende Änderungen der Satzung beschlossen: § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft) ist um Absätze (5) und (6) ergänzt. § 10 (Aufgaben desAufsichtsrates) ist um einen Absatz (2) ergänzt worden, der bisherige Absatz (2) ist nunmehr Absatz (3), § 13 der Satzung (Wirtschaftsplan) ist in Absatz (1) geändert und um Absätze (3) und (4) ergänzt worden, § 14 (Jahresabschluß, Lagebericht) ist insgesamt aufgehoben und neugefaßt worden, die Satzung ist um einen § 15 (Gleichstellung von Frauen und Männern) ergänzt worden, § 15 der Satzung (Bekanntmachungen) ist nunmehr § 16 und ist im ersten Absatz um die Bezifferung (1) und um einen Absatz (2) ergänzt worden.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2001.
Beschluß Bl. 1802 ff. Sonderband
Fall 115
Fall 117
Fall 118
Fall 120
Zwischen der Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Organschaftsvertrag mit Ergebnisausschlußvereinbarung) vom 23.11.1960. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft durch Beschluss vom 23.11.1960 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.