HRB 11907

Koch, Neff & Volckmar GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestraße 23, 70565 Stuttgart

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.05.2019
Datenstand
2025-10-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Bertram Feuerbacher

Baltmannsweiler

Geschäftsführer(in)

Oliver Voerster

Stuttgart

Geschäftsführer(in)

Thomas Raff

Stuttgart

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-01-18

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Koch, Neff & Oetinger & Co. GmbH Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

der Ankauf und Verkauf von im Buchhandel vertriebenen Waren. Das Barsortiment tätigt als Großhandelsbetrieb seine Geschäfte im eigenen Namen und auf eigenes Risiko. In den angegliederten Fahrdiensten wird eigene und fremde Ware zu den Buchhandlungen transportiert. Es wird EDV-Service angeboten. Das Unternehmen kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Der Tätigkeitsbereich umfasst Inlands- und Auslandsgeschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 223/19 · Koch, Neff & Volckmar GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 223/19
Wirksam am
25.09.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 11907
6 IN 223/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Koch, Neff & Volckmar GmbH, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bertram Feuerbacher, Thomas Raff und Oliver Voerster
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 11907
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 60642-11

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Stuttgart - Frau Christine Wittmann-Rabe wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 15.06.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 20,33 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 223/19 · Koch, Neff & Volckmar GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 223/19
Wirksam am
25.09.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 11907
6 IN 223/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Koch, Neff & Volckmar GmbH, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bertram Feuerbacher, Thomas Raff und Oliver Voerster
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 11907
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 60642-11

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Wahl, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 38.311.057,82 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 500 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 28.05.2026 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung
- Ausrichtung des M&A-Prozesses
- arbeitsrechtliche Schwierigkeiten wegen der hohen Anzahl an Mitarbeitern
- Umsetzung der übertragenden Sanierung - Abrechnung der Absonderungsrechte- Konzernverflechtung- Aufarbeitung steuerlich notwendiger Buchhaltung- Hohe Gläubigeranzahl- Gläubigerausschuss- Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitAls Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 500 % gerechtfertigt.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 223/19 · Koch, Neff & Volckmar GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 223/19
Wirksam am
25.09.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 11907
6 IN 223/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Koch, Neff & Volckmar GmbH, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bertram Feuerbacher, Thomas Raff und Oliver Voerster
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 11907
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 60642-11

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Dr. Albrecht Tintelnot wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 09.06.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 54,25 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Reisekosten als Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 223/19 · Koch, Neff & Volckmar GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 223/19
Wirksam am
25.09.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 11907
6 IN 223/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Koch, Neff & Volckmar GmbH, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bertram Feuerbacher, Thomas Raff und Oliver Voerster
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 11907
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 60642-11

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 23.06.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 28,30 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 223/19 · Koch, Neff & Volckmar GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 223/19
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 11907
6 IN 223/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Koch, Neff & Volckmar GmbH, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bertram Feuerbacher, Thomas Raff und Oliver Voerster
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 11907
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 60642-11

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 22.06.2026.Der Zeitaufwand für die Gläubigerausschusssitzung vom 07.01.2020 wurde versehentlich nicht in der Zeiterfassung vom 04.08.2026 für die Gläubigerausschusstätigkeit berücksichtigt.Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 223/19 · Koch, Neff & Volckmar GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 223/19
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 11907
6 IN 223/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Koch, Neff & Volckmar GmbH, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bertram Feuerbacher, Thomas Raff und Oliver Voerster
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 11907
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 60642-11

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Landesbank Baden-Württemberg wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 17.06.2026.Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt 180,00 EUR.
Für 46 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 8280,00 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 223/19 · Koch, Neff & Volckmar GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 223/19
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 11907
6 IN 223/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Koch, Neff & Volckmar GmbH, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bertram Feuerbacher, Thomas Raff und Oliver Voerster
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 11907
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 60642-11

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Hilmar Meier wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 08.07.2026.Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt 150,00 EUR.
Für 37 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 5.550,00 EUR festzusetzen.

Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Von Amts wegen vermerkt gem. § 384 Abs. 2 FamFG: Prokura erloschen gem. § 117 Abs. 1 InsO: Ducke, Jan, Halle, *XX.XX.XXX…
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Von Amts wegen vermerkt gem. § 384 Abs. 2 FamFG: Prokura erloschen gem. § 117 Abs. 1 InsO: Ducke, Jan, Halle, *XX.XX.XXXX; Göhring, Frank, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX; Dr. Hinz, Franz, Grevenbroich, *XX.XX.XXXX; Hoffmann, Ulrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Klapper, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Manns, Peter, Wörrstadt, *XX.XX.XXXX; Sandhäger, Berhard, Ditzingen, *XX.XX.XXXX; Strauß, Michael, Weil im Schönbuch; Voigt, Andreas, Herrenberg, *XX.XX.XXXX; Wanielik, Joachim, Kürnbach, *XX.XX.XXXX; Werner-Groneberg, Sarah, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 6 IN 223/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ratajczak, Uwe, Klettbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ratajczak, Uwe, Klettbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klapper, Jürgen, Frankfurt am Main, *X…
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klapper, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Benecke, Carlo, Aichtal, *XX.XX.XXXX; Fels, Markus, Renningen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam m…
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Benecke, Carlo, Aichtal, *XX.XX.XXXX; Fels, Markus, Renningen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Ulrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ducke, Jan, Halle, *XX.XX.XXXX.
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ducke, Jan, Halle, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Feuerbacher, Bertram, Baltmannsweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Feuerbacher, Bertram, Baltmannsweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Raff, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Thurmann, Frank, Stuttga…
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Industriestraße 23, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Raff, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Thurmann, Frank, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Sommer, Rudolf, Wannweil.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestraße 23, 70565 Stuttgart.
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestraße 23, 70565 Stuttgart.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Christinger, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Elholm, Uwe, Stuttgart; Fittkau, Karl-Heinz, Schluchsee…
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Christinger, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Elholm, Uwe, Stuttgart; Fittkau, Karl-Heinz, Schluchsee, *XX.XX.XXXX; Gaubisch, Manfred, Renningen; Gläser, Harald, Stuttgart; Petersen, Wolfgang, Filderstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 11907: Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 11907 Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mi…
Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Christinger, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Saxe Knudsen, Anders L., Gerlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ratajczak, Uwe, Klettbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eige…
Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ratajczak, Uwe, Klettbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11907 Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart.Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Thurmann, Frank, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Voerster, Oliver, Stutt…
Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart.Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Thurmann, Frank, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Voerster, Oliver, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Joos, Hans-Dieter, Puhlheim, *XX.XX.XXXX; Lohr, Thomas, Ostfildern, *XX.XX.XXXX; Protze, Herbert, Böblingen, *XX.XX.XXXX; Tietz, Dieter, Ditzingen, *XX.XX.XXXX; Wipki, Bernd, Grafschaft-Ringen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fittkau, Karl-Heinz, Schluchsee, *XX.XX.XXXX; Manns, Peter, Wörrstadt, *XX.XX.XXXX; Saxe Knudsen, Anders L., Gerlingen, *XX.XX.XXXX; Werner-Groneberg, Sarah, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Schocke…
Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart, Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Schockenriedstr. 37, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Benecke, Carlo, Aichtal, *XX.XX.XXXX; Göhring, Frank, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX; Lohr, Thomas, Ostfildern, *XX.XX.XXXX; Protze, Herbert, Böblingen, *XX.XX.XXXX; Sandhäger, Berhard, Ditzingen, *XX.XX.XXXX; Wanielik, Joachim, Kürnbach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Braun, Norbert, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX; Primke, Thorsten, Stuttgart; Schenk, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11907 Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart (Schockenriedstr. 37, 70563 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Ort, Geschäftsjahr, Bekann…
Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart (Schockenriedstr. 37, 70563 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Ort, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen), § 4 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Gesellschaftereigenschaft), § 9 (jetzt: Informationsrecht, Verschwiegenheitspflicht - bisher: Eintrittsrechte in die Geschäftsführung) und § 10 (jetzt: Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer - bisher: Geschäftsführervergütung, Renten etc.) beschlossen.
Veränderungen
HRB 11907 Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart (Schockenriedstr. 37, 70563 Stuttgart). Nicht mehr Geschäftsführer: Voerster, Jürgen, Buchhändler, Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder eine…
Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart (Schockenriedstr. 37, 70563 Stuttgart). Nicht mehr Geschäftsführer: Voerster, Jürgen, Buchhändler, Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schenk, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Wipki, Bernd, Grafschaft-Ringen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Funck, Jürgen, Rheinberg, *XX.XX.XXXX; Klett, Peter, Kirchentellinsfurt, *XX.XX.XXXX; Schanbacher, Holger, Aichtal-Aich.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.