HRB 34655

Kobusch + Ebeler GmbH

Amtsgericht Bielefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bielefeld

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Registerdaten

Sitz
Bielefeld
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 43 IN 593/23 · Kobusch + Ebeler GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 593/23
Wirksam am
16.09.2026
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,

vertreten durch:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 305.405,08 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 254.101,04 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 16.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 43 IN 593/23 · Kobusch + Ebeler GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 593/23
Wirksam am
04.09.2026
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 03.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 593/23 · Kobusch + Ebeler GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 593/23
Wirksam am
04.09.2026
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.11.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 509.381,94 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 47 Gläubigern auf 2.800,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 1,9-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von ... EUR gerechtfertigt.
Der Verwalter hat in seinem Antrag die Zuschlagsfaktoren nachvollziehbar dargestellt. Seinen Ausführungen wurde vollinhaltlich gefolgt, da die beantragte Vergütung im Ergebnis angemessen und erforderlich erschien, um den Aufwand der vom Verwalter erbrachten Arbeit angemessen zu vergüten.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den korrigierten Vergütungsantrag vom 20.08.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.

43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 03.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 43 IN 593/23 · Kobusch + Ebeler GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 593/23
Wirksam am
17.02.2025
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 05.09.2023 bis zum 30.10.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 454.118,06 EUR. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen vom 19.11.2024.

Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 47.535,90 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 11 883,98 EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 100 % und damit auf den Betrag von ... EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Vergütungsantrag vom 18.06.2024 in Verbindung mit dem korrigierten Antrag vom 27.11.2024 und das Gutachten der MENTOR AG vom 19.11.2024 verwiesen.

Der Verwalter hat in seinem Antrag die Zuschlagsfaktoren nachvollziehbar dargestellt. Seinen Ausführungen wurde vollinhaltlich gefolgt, da die beantragte Vergütung im Ergebnis angemessen und erforderlich erschien, um den Aufwand der vom vorläufigen Verwalter erbrachten Arbeit angemessen zu vergüten.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.

43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 14.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 593/23 · Kobusch + Ebeler GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 593/23
Wirksam am
23.08.2024
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,

vertreten durch:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.

43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 22.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 593/23 · Kobusch + Ebeler GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 593/23
Wirksam am
11.06.2024
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,

vertreten durch:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.

43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 07.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 593/23 · Kobusch + Ebeler GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 593/23
Wirksam am
02.11.2023
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, gegründet am 31.08.1993, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,

Geschäftszweig: Herstellung u. Vertrieb von Metallteilen, insbesondere von Zahnrädern und anderen Teilen der Verzahnungstechnik.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2023, um 10:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.01.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 23.01.2024, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.01.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 593/23
Bielefeld, 01.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 593/23 · Kobusch + Ebeler GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 593/23
Wirksam am
05.09.2023
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,

Geschäftszweig: Herstellung u. Vertrieb von Metallteilen, insbesondere von Zahnrädern und anderen Teilen der Verzahnungstechnik.

ist am 05.09.2023, um 10:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 05.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 34655 HRB 34655: Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird …
HRB 34655: Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ebeler, Carina, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Hösch, Uwe, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Veränderungen
HRB 34655 HRB 34655: Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Von Amts wegen eingetragen:Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Durch Beschluss des Amtsgerichts Biel…
HRB 34655: Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Von Amts wegen eingetragen:Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (Az. 43 IN 1083/14) vom 22.04.2016 ist das Insolvenzverfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 1083/14 · Kobusch + Ebeler · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 1083/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 34655 HRB 34655: Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 1083/14) vom 01.02.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolven…
HRB 34655: Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 1083/14) vom 01.02.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 1083/14 · Kobusch + Ebeler · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 1083/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 1083/14 · Kobusch + Ebeler · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 1083/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bielefeld, HRB 34655

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 34655 HRB 34655: Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Aufhebung von § 4 (Geschäftsf…
HRB 34655: Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Aufhebung von § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) Abs. 5, § 5 (Zustimmung zu Geschäften der Geschäftsführung) Abs. 4, § 12 (Wettbewerbsverbot) Abs. 2 sowie §§ 14 bis 16 (Beirat) beschlossen. Die §§ 17 bis 19 wurden die §§ 14 bis 16. Geschäftsführer: Ebeler, Carina, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Ebeler, Rolf, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 34655 Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Geschäftsführer: Hösch, Uwe, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Hösch, Uwe, Bad Salzuflen, *XX.…
Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld. Geschäftsführer: Hösch, Uwe, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Hösch, Uwe, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 34655 Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld (Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld). Prokura erloschen: Henkel, Rainer, Bielefeld, *XX.XX.XXXX.
Kobusch + Ebeler GmbH, Bielefeld (Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld). Prokura erloschen: Henkel, Rainer, Bielefeld, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.