HRB 47078
Knopf Köhler GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 RodgauGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rodgau
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.10.2018
- Datenstand
- 2025-09-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ina Köhler
Rodgau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Herstellung, Veredelung und Vertrieb von Knöpfen aller Art und Accessoires für die Textilindustrie
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 280/18 · Knopf Köhler GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 280/18
- Wirksam am
- 07.09.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 47078
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 280/18 · Knopf Köhler GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 280/18
- Wirksam am
- 22.04.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 47078
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Vorliegend beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 102.933,04 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Vorliegend war nach den vom vorläufigen Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten ein bereinigter Zuschlag in Höhe von 14,78 % für die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren festzusetzen. daneben war ein Zuschlag in Höhe von 10% für die Sanierungsbemühungen als angemessen festzusetzen,
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.04.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 280/18 · Knopf Köhler GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 280/18
- Wirksam am
- 16.01.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 47078
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47078 HRB 47078: Knopf Köhler GmbH, Rodgau, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 280/18 · Knopf Köhler GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 280/18
- Wirksam am
- 02.10.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 47078
Eröffnung mit richtigem Aktenzeichen: 8 IN 280/18:
8 IN 280/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am
Main , HRB 47078),
vertreten durch: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau,
(Geschäftsführerin),
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH,
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax:
09343 / 3833, E-Mail: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet:
www.eisner-rechtsanwaelte.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 280/18 · Knopf Köhler GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 280/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 47078
Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am
Main , HRB 47078),
vertreten durch: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau,
(Geschäftsführerin),
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH,
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax:
09343 / 3833, E-Mail: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet:
www.eisner-rechtsanwaelte.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 280/18 · Knopf Köhler GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 280/18
- Wirksam am
- 19.07.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 47078
Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main ,
HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau,
(Geschäftsführerin), ist am 18.07.2018 gegen die Antragstellerin die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf
den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden
Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr.
Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922
Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax: 09343 / 3833, E-Mail:
kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet: www.eisner-rechtsanwaelte.com
bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47078 HRB 47078: Knopf Köhler GmbH, Rodgau, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Köhler, Jürgen, Rodgau, *XX.XX.XXXX.
HRB 47078 Knopf Köhler GmbH, Rodgau, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2013. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau. Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.