HRB 141713

knecon Technologie GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. JOHANNA Einhunderterste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Hamburg
  2. IQser Technologie GmbH Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 2601/24 · knecon Technologie GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2601/24
Wirksam am
05.01.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 141713
4 IN 2601/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

knecon Technologie GmbH, Q 7, 23, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Horn
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registergericht Register-Nr.: HRB 141713
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss
- eines Kaufvertrags mit Dr. Jörn Tonne oder einer von diesem benannten Gesellschaft, über den Erwerb des gesicherten Backups samt sämtlicher darin enthaltener Daten (u.a. Software, Entwicklungsergebnisse, sonstige Dateien)
- einer Rahmenvereinbarung mit der knecon IQser Holding GmbH, der knecon ag, Schweiz, und/oder mit Dr. Jörn Tonne oder einer von diesem benannten Gesellschaft, zur Abgeltung sämtlicher Forderungen der Schuldnerin gegenüber der knecon IQser Holding GmbH und der knecon ag, Schweiz, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 200.000 €
wird bestimmt auf
Montag, 19.01.2026, 11:30 Uhr
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 05.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 2601/24 · knecon Technologie GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2601/24
Wirksam am
02.06.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 141713
4 IN 2601/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

knecon Technologie GmbH, Q 7, 23, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Horn
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registergericht Register-Nr.: HRB 141713
- Schuldnerin -

1. Aufgrund der unterlassenen Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.03.2025 ergehen zwecks erneuter Bestimmung des Berichts- und Prüfungstermins (§ 29 InsO) folgende Bestimmungen:
2. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
3. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.

4. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 11.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 27.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

5. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 11.07.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 30.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 2601/24 · knecon Technologie GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2601/24
Wirksam am
07.03.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 141713
4 IN 2601/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

knecon Technologie GmbH, Q 7, 23, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Horn
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registergericht Register-Nr.: HRB 141713
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 06.03.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 06.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 4 IN 2601/24 · knecon Technologie GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2601/24
Wirksam am
27.12.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 141713
4 IN 2601/24

In dem Verfahren über den Antrag

knecon Technologie GmbH, Q 7, 23, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Horn
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registergericht Register-Nr.: HRB 141713
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 26.12.2024 um 23:59 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Andreas Hendriock
Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
Telefon: 0621 49080112

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 26.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 141713 HRB 141713: IQser Technologie GmbH, Hamburg, Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Ausgeschieden Geschäftsführer: Tonne, Ulf, Murg, *XX.XX.XXXX.
HRB 141713: IQser Technologie GmbH, Hamburg, Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Ausgeschieden Geschäftsführer: Tonne, Ulf, Murg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 141713 HRB 141713: IQser Technologie GmbH, Hamburg, Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Geändert, nun (Vertretung) Geschäftsführer: Dr. Locarnini, Jean-Michel, Uitikon / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretu…
HRB 141713: IQser Technologie GmbH, Hamburg, Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Geändert, nun (Vertretung) Geschäftsführer: Dr. Locarnini, Jean-Michel, Uitikon / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun (Vertretung) Geschäftsführer: Horn, Detlef, Königsbach-Stein, *XX.XX.XXXX; Tonne, Ulf, Murg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 141713 HRB 141713: IQser Technologie GmbH, Hamburg, Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere i…
HRB 141713: IQser Technologie GmbH, Hamburg, Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Software und andern immateriellen Rechten ("IP"), insbesondere der Software IQser und entsprechender Nachfolgeprodukte. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Locarnini, Jean-Michel, Uitikon / Schweiz, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 141713 HRB 141713: IQser Technologie GmbH, Hamburg, Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 mit Änderung vom 05.10.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages…
HRB 141713: IQser Technologie GmbH, Hamburg, Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 mit Änderung vom 05.10.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Software sowie die Beratung, Anpassung, Installation und Wartung von Software, insbesondere der Software IQser. Bestellt Geschäftsführer: Tonne, Ulf, Murg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 141713 HRB 141713: JOHANNA Einhunderterste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stadthausbrücke 1-3, c/o Beteiligungsgesellschaft Cremon mbH, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2017 ha…
HRB 141713: JOHANNA Einhunderterste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stadthausbrücke 1-3, c/o Beteiligungsgesellschaft Cremon mbH, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: IQser Technologie GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrich-Lanz-Straße 19-21, 68165 Mannheim. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Software sowie die Beratung, Anpassung, Installation und Wartung dieser. Ausgeschieden Geschäftsführer: Graf von Spee, Jan Seger, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. von Lenthe, Christian Harald Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Horn, Detlef, Königsbach-Stein, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Neueintragungen
HRB 141713 HRB 141713: JOHANNA Einhunderterste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stadthausbrücke 1-3, c/o Beteiligungsgesellschaft Cremon mbH, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellsc…
HRB 141713: JOHANNA Einhunderterste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stadthausbrücke 1-3, c/o Beteiligungsgesellschaft Cremon mbH, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2016. Geschäftsanschrift: Stadthausbrücke 1-3, c/o Beteiligungsgesellschaft Cremon mbH, 20355 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Graf von Spee, Jan, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. von Lenthe, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.