HRB 20999
Knappschaft Kliniken Akademie GmbH
aktuellStandort
In der Schornau 23-25, 44892 BochumGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Bochum
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 200.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 09.01.2026
- Datenstand
- 2026-05-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Matthias Dieckerhoff
Bochum
Tatjana Padberg
Castrop-Rauxel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Knappschaft Kliniken Solution GmbH
HRB 12025 · Amtsgericht Bochum
Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum GmbH
HRB 14427 · Amtsgericht Bochum
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Die Zwecke werden verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Pflegeschulen sowie von Bildungszentren. Diese bieten stetig weiterentwickelte Konzepte der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende aller Hierarchiestufen und aller Berufsgruppen der Knappschaft-Kliniken. (4) Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den erbrachten Leistungen gehören insbesondere Leistungen der Verwaltung, Koordination und Organisation im Rahmen von Bildungsprozessen. Zu den empfangenen Leistungen gehören insbesondere Verwaltungsdienstleistungen, zentrale Service- und IT-Leistungen, Einkaufs- und Logistikleistungen sowie Reinigungsleistungen. (5) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. (6) Die Gesellschaft ist zu Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für den Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der Aufgabenstellung des beteiligten Sozialversicherungsträgers (§§ 30, 85 SGB IV, 140 SGB V). (7) Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten. Ihr ist untersagt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Unternehmen zu gründen oder zu erwerben. Anzuzeigen sind den für die Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörden Maßnahmen der Gesellschaft, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV).
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.