HRB 14882
"Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Niedergasse 1, 02681 SchirgiswaldeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Schirgiswalde
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 13.02.2023
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stephan Kloß
Berlin
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Verfügbare Registerinformationen
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Handel und Vertrieb von Bäckerei- und Konditoreiwaren sowie der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke, Haushaltsartikel und andere Artikel dieses Bereiches.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1870/22 · "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1870/22
- Wirksam am
- 03.06.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 14882
Aktenzeichen: 542 IN 1870/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren, Niedergasse 1, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Amtsgericht Dresden , HRB 14882
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Kloß
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur vergleichsweisen Erledigung der Ansprüche gegen die Erbengemeinschaft Theresia Kloß beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 19.06.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1870/22 · "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1870/22
- Wirksam am
- 15.01.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 14882
Aktenzeichen: 542 IN 1870/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren, Niedergasse 1, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Amtsgericht Dresden , HRB 14882
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Kloß
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht mit Schreiben vom 10.01.2024 die erweiterte Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1870/22 · "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1870/22
- Wirksam am
- 27.04.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 14882
Aktenzeichen: 542 IN 1870/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren, Niedergasse 1, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Amtsgericht Dresden , HRB 14882
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Kloß
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 26.04.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 542 IN 1870/22 · "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1870/22
- Wirksam am
- 10.02.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 14882
Aktenzeichen: 534/542 IN 1870/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren, Niedergasse 1, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Amtsgericht Dresden , HRB 14882
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Kloß
- wurde am 09.02.2023 um 15:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Katrin Hahn, Schloßpark 28, 01796 Pirna, Email geschäftlich: info-pi@insares.de Telefon geschäftlich: 03501 7994 200 Telefax: 03501 7994 201
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.03.2023 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.05.2023 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1870/22 · "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1870/22
- Wirksam am
- 29.12.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 14882
Aktenzeichen: 534 IN 1870/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der "Kloß-Mühle" GmbH Backwaren und Konditoreiwaren, Niedergasse 1, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Amtsgericht Dresden , HRB 14882
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Kloß
- wurde am 29.12.2022 um 09.58 Uhr Katrin Hahn, Schloßpark 28, 01796 Pirna, Email geschäftlich info-pi@insares.de, Telefon geschäftlich 03501 7994 200, Telefax 03501 7994 201, Website www.insares.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.