HRB 26713
KLM Abwicklungs GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Penig
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Registerdaten
- Sitz
- Penig
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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- "Kohrener Land" Molkerei GmbH Penig
- Kohrener Landmolkerei GmbH Penig
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 205 IN 1280/19 · KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 1280/19
- Wirksam am
- 21.11.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26713
Aktenzeichen: 205 IN 1280/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH, Waldorfweg 1, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26713
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Jan Westert
ergeht am 20.11.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.12.2023 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Thomas Jacobs, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 205 IN 1280/19 · KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 1280/19
- Wirksam am
- 06.10.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26713
Aktenzeichen: 205 IN 1280/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH, Waldorfweg 1, 09322 Penig, vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Jan Westert, Zum Fürstenholz 1, 04567 Kitzscher
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 26713
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Neefestraße 26, 09119 Chemnitz
- vorläufiger Insolvenzverwalter -
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Neefestraße 26, 09119 Chemnitz
- Insolvenzverwalter -
Van der Velde Agrar GmbH
- Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses -
Jacob Transporte KG, vertr. durch Andre Jacob, St. Jacober Nebenstraße 119, 08132 Mülsen
- Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses -
Ralf Otto, Obersteinbacher Straße 62, 09322 Penig OT Niedersteinbach
- Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses -
ergeht am 05.10.2023 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
219.400,51 EUR
Auslagen
500,00 EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
41.781,10 EUR
Gesamtbetrag
261.681,61 EUR
in Worten: zweihunderteinundsechzigtausendsechshunderteinundachtzig 61/100 EUR
Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Thomas Jacobs als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 18.07.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.09.2019.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 23.11.2022 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Gemäß § 11 Abs. 2 InsVV sind nunmehr auch Werte oder wirtschaftliche Erfolge einzubeziehen, die erst nach Insolvenzeröffnung eingetreten sind und/oder die eine zuvor vorgenommene Schätzung als mit den nach Eröffnung tatsächlich erzielten Werten unvereinbar ausweisen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass deren Realisierung vollständig oder ganz überwiegend auf der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beruht (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV 4. Auflage, § 11 Rn. 51).
Dabei sind Gegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, zum Vermögen hinzuzurechnen, sofern sich der vorläufige Verwalter damit in erheblichem Umfang befasst hat.
Im hiesigen Verfahren hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter in einer den Normalfall übersteigenden Art und Weise mit den Aus- und Absonderungsrechten befasst.
Es ist demnach gerechtfertigt, den Wert dieser Gegenstände bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage vollumfänglich zu berücksichtigen.
Folgende Vermögenswerte wurden berücksichtigt:
Immaterielle Vermögensgegenstände
250.000,00 €
Grundstück, Grundbuchamt Döbeln, Grundbuch von Tausche, Bl. 285, Flurstück 170/7, Waldorfweg 1 in Penig und Flurstück 132/5
1.260.000,00 €
Technische Anlagen und Maschinen, Betriebsvorrichtung, Kfz/Büroeinrichtung
3.558.000,00 €
Vorräte, Roh-, Hilfs-Betriebsstoffe
368.395,68 €
Fertigprodukte
134.135,25 €
Altforderungen aus dem Zeitraum vor Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
2.716.297,39 €
Offene Forderungen aus dem Zeitraum der Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren
Abzüglich Ausgaben der Betriebsfortführung i.H.v.
1.827.188,70 €
- 876.605,41 €
Barbestände/Kasse
38.656,46 €
Sonstige Einnahmen
18.193,11 €
Forderungen gegen Gesellschafter und Forderung aus Mithaftung
225.000,00 €
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 9.519.261,18 EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von 218.135,24 EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin 54.533,81 EUR.
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von insgesamt 75,58 %, mithin einen Zuschlag in Höhe von 164.866,70 EUR.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 23.11.2022 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 75,58 Prozent, mithin in Höhe von 164.866,70 EUR, zu gewähren.
Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen für folgende Tätigkeiten:
Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte mit nennenswerter Tätigkeit
5,13 %
Betriebsfortführung
15,45 %
Sanierungsbemühungen, M & A Prozess
25 %
übertragene Sanierung/Betriebsveräußerung
10 %
Arbeitnehmerangelegenheiten
5 %
Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
5 %
Gläubigerausschuss
5 %
Aufwendige Buchhaltung
5 %
Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin 219.400,51 EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Es konnte antragsgemäße Festsetzung erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 205 IN 1280/19 · KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 1280/19
- Wirksam am
- 15.09.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26713
Aktenzeichen: 205 IN 1280/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH, Waldorfweg 1, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26713
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Jan Westert
hat der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 23. November 2022 die Festsetzung der Vergütung nebst Zuschlägen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis einschließlich 29. September 2023.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 205 IN 1280/19 · KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 1280/19
- Wirksam am
- 26.01.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26713
Aktenzeichen: 205 IN 1280/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH, Waldorfweg 1, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26713
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Jan Westert
ergeht am 25.01.2023 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
... EUR
Auslagen
.... EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
... EUR
Gesamtbetrag
... EUR
...
Gründe:
Ralf Otto als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 18.07.2019 zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.09.2019.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 04.09.2022 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haben nach § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitraum und dem Umfang der Tätigkeit Rechnung zu tragen. Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt gem. § 17 Abs. 1 InsVV regelmäßig zwischen 35,00 bis 95,00 € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist insbesondere der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Nach Würdigung aller Umstände hält das Gericht den beantragten Satz in Höhe von ... €/Stunde für angemessen und ausreichend. Der geltend gemachte zeitliche Aufwand von 33,25 Stunden für die nachfolgenden Tätigkeiten: Teilnahme an Besprechungen und Terminplanungen am 23.07.2019, 25.07.2019, 26.07.2019, 29.07.2019 und 29.08.2019 sind nachvollziehbar und der Höhe nach angemessen.
Der Vergütungswert beträgt mithin ... EUR.
An Auslagen waren die Kosten für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in Höhe von insgesamt ... EUR anteilig nach der Kopfzahl der Gläubigerausschussmitglieder mit 1/3, somit mit ... EUR zu berücksichtigen. Die Auslagen sind nachvollziehbar dargelegt.
Es konnte antragsgemäße Festsetzung erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 205 IN 1280/19 · KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 1280/19
- Wirksam am
- 14.07.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26713
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLM Abwicklungs GmbH, ehemals
Kohrener Landmolkerei GmbH, Waldorfweg 1, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 26713
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Jan Westert
ergeht am 13.07.2020 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses wird wie folgt
antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
... EUR
Auslagen
... EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
... EUR
Gesamtbetrag
... EUR
...
Gründe:
Die Jacob Transporte KG als Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 18.07.2019
zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.09.2019.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 22.04.2020 mit Änderung vom 02.06.2020
zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen
angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für
die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Für die Tätigkeit als vorläufiges Gläubigerausschussmitglied beträgt die
Vergütung § 17 Abs. 2 InsVV pauschal 300,00 ?. Durch Schreiben vom 16.07.2019,
hat sich die André Jacob Transporte KG, vertr. d. André Jacob, zu den
Anforderungen, die an den Verwalter zu stellen sind, gemäß § 56 a InsO,
geäußert. Der Vergütungsanspruch ist somit entstanden.
Darüber hinaus haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses nach §
73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und auf Erstattung
angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitraum und dem Umfang der Tätigkeit
Rechnung zu tragen. Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
beträgt gem. § 17 Abs. 1 InsVV regelmäßig zwischen 35,00 bis 95,00 ? je Stunde.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist insbesondere der Umfang der Tätigkeit
zu berücksichtigen. Nach Würdigung aller Umstände hält das Gericht den
beantragten Satz in Höhe von 80,00 ?/Stunde für angemessen und ausreichend. Der
geltend gemachte zeitliche Aufwand von 24,75 Stunden für die nachfolgenden
Tätigkeiten: ... sind nachvollziehbar und der Höhe nach angemessen.
Der Vergütungswert beträgt mithin ... EUR.
Zusätzlich ist die von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses zu
zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
An Auslagen waren die Kosten für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
in Höhe von insgesamt ... EUR anteilig nach der Kopfzahl der
Gläubigerausschussmitglieder mit 1/3, somit mit ... EUR zu berücksichtigen. Die
Auslagen sind nachvollziehbar dargelegt.
Es konnte antragsgemäße Festsetzung erfolgen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Gerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
205 IN 1280/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 14.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 205 IN 1280/19 · KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 1280/19
- Wirksam am
- 17.06.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26713
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLM Abwicklungs GmbH, ehemals
Kohrener Landmolkerei GmbH, Waldorfweg 1, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 26713
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Jan Westert
haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses (§ 22a Abs. 1, 21
Abs. 2 Nr. 1a InsO)
1. Van der Velde Agrar GmbH, vertreten durch Karsten Schulze, Jägersteig 15,
14532 Kleinmachnow
2. Jacob Transporte KG, vertreten durch Andre Jacob, St. Jacober Nebenstraße
119, 08132 Mülsen
mit Schriftsatz vom 07.04.2020 und 22.04.2020 sowie Ergänzung vom 02.06.2020
die Festsetzung der Vergütung gem. § 17 Abs. 2 InsVV beantragt.
Die Anträge können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz während
der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens
07.07.2020.
205 IN 1280/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26713 HRB 26713: Kohrener Landmolkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschl…
HRB 26713 HRB 26713: Kohrener Landmolkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 02.09.2019, AZ: 422 IN 1280/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesells…
Forderungsprüfung 205 IN 1280/19 · KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 1280/19
- Wirksam am
- 02.09.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26713
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kohrener Landmolkerei GmbH,
Waldorfweg 1, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26713
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Jan Westert
ergeht am 02.09.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Produktion,
Verarbeitung, Vermarktung von Molkereierzeugnissen) wird am 02.09.2019 um
08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Thomas Jacobs
Neefestraße 26
09119 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 49500060
Telefax: 0371 49500069
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.10.2019
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 21.11.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Gemäß § 67 InsO wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
1.
Van der Velde Agrar GmbH, vertreten durch Karsten Schulze, Jägersteig 15, 14532
Kleinmachnow
2.
Jacob Transporte KG, vertreten durch Andre Jacob, St. Jacober Nebenstraße 119,
08132 Mülsen
3.
Ralf Otto, Obersteinbacher Straße 62, 09322 Penig OT Niedersteinbach
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
422 IN 1280/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 205 IN 1280/19 · KLM Abwicklungs GmbH, ehemals Kohrener Landmolkerei GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 205 IN 1280/19
- Wirksam am
- 18.07.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26713
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kohrener Landmolkerei
GmbH, Waldorfweg 1, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26713
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Jan Westert
ergeht am 18.07.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 18.07.2019 um
13:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Thomas Jacobs
Neefestraße 26
09119 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 49500060
Telefax: 0371 49500069
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon
unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen
Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.
10. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
422 IN 1280/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26713 HRB 26713: Kohrener Landmolkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reimers, Hans, Griesheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hornung, Sirko, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.X…
HRB 26713 HRB 26713: Kohrener Landmolkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Reimers, Hans, Griesheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugn…
HRB 26713 HRB 26713: Kohrener Landmolkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hornung, Sirko, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Reimers, Hans, Griesheim, …
HRB 26713 HRB 26713: Kohrener Landmolkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beissert, Burkhard, Seesen-Weiße, *XX.XX.XXXX.
HRB 26713 HRB 26713: Kohrener Landmolkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Bestellt: Geschäftsführer: Westert, Hendrik Jan, Kitzscher OT Dittmannsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugni…
HRB 26713 HRB 26713: Kohrener Landmolkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Vertretungsberechtigung geändert: Geschäftsführer: Beissert, Burkhard, Seesen-Weiße, *XX.XX.XXXX.
HRB 26713 "Kohrener Land" Molkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. N…
HRB 26713 "Kohrener Land" Molkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Bestellt: Geschäftsführer: Beissert, Burkhard, Seesen-Weiße, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellsc…
HRB 26713 "Kohrener Land" Molkerei GmbH, Penig, Waldorfweg 1, 09322 Penig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2009 zuletzt geändert am 15.12.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 1…
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