HRB 47684
Klinik Ingelheim GmbH
aktuell 28 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ingelheim am Rhein
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Registerdaten
- Sitz
- Ingelheim am Rhein
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH Ingelheim am Rhein
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 05.01.2023
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom beantragte das Gläubigerausschussmitglied Jürgen Laub, Bundesagentur für Arbeit -Agentur für Arbeit- Saarbrücken die Festsetzung von 19 % Umsatzsteuer auf bereits festgesetzte Vergütung und Auslagen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 04.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 20.05.2022
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
Amtsgericht Bingen am Rhein, 18.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 10.03.2021
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
In dem Insolvenzverfahren Klinik Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich,
Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormals Krankenhaus Ingelheim der
Universitätsmedizin Mainz gGmbH, vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG
Mainz, HRB 47684), wird für die Prüfung der bis zum 10.05.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche
Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger
und der Schuldner können bis zum 10.05.2021 gegen die Höhe, den Grund oder
den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich
Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende
Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der
Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben,
gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 10.11.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
In dem Insolvenzverfahren Klinik Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich,
Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormals Krankenhaus Ingelheim der
Universitätsmedizin Mainz gGmbH, vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG
Mainz, HRB 47684), wird für die Prüfung der bis zum 2.4.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche
Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger
und der Schuldner können bis zum 2.4.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den
Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich
Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende
Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der
Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben,
gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47684 HRB 47684: Klinik Ingelheim GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein (4 IN 28/2019) vom 01.08.2019 wurde über das Vermögen der Ges…
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 08.10.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
Klinik Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218
Ingelheim, (vormals Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH,
vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47684),
ist die Anordnung der Eigenverwaltung durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom
1.10.2020, 8.00 Uhr
aufgehoben worden.
Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr.
Thomas B. Schmidt, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/
170830120, ernannt worden.
Der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt wird mit der
Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann
mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52,
55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht
Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung
muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt
wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang
der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein -
eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 01.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 23.06.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der
Klinik Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218
Ingelheim, (vormals Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH,
vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47684),
bleibt das schriftliche Verfahren angeordnet.
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren
bestimmt mit Stichtag
Freitag, den 3.7.2020.
Tagesordnung:
Abstimmung der Insolvenzgläubiger über den freihändigen Verkauf des
Unternehmens im Ganzen ein eine von der Stadt Ingelheim am Rhein zu
bestimmenden Gesellschaft.
Die bereits durch den Sachwalter an alle Gläubiger durch Aufgabe zur Post
zugestellten Stimmzettel und schriftlichen Stimmabgaben müssen bis zum 3.7.2020
beim Insolvenzgericht eingegangen sein, bereits beim Insolvenzgericht
eingegangene Stimmzettel und schriftlich Stimmangaben werden bis zum 3.7.2020
berücksichtigt.
Der mit Beschluss vom 22.5.2020 angeordnete Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung
wird vertagt mit Stichtag zum 3.7.2020 unter Beibehaltung der
Tagesordnung:
Abstimmung der Insolvenzgläubiger über den freihändigen Verkauf des
Unternehmens im Ganzen ein eine von der Stadt Ingelheim am Rhein zu
bestimmenden Gesellschaft.
Bereits beim Insolvenzgericht eingegangene Stimmzettel und schriftlich
Stimmangaben werden bis zum 3.7.2020 berücksichtigt.
Bingen am Rhein, 22.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 25.05.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen
der
Klinik Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218
Ingelheim, (vormals Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH,
vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47684),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren
bestimmt mit Stichtag
Montag, den 15.5.2020.
Tagesordnung:
Abstimmung der Insolvenzgläubiger über den freihändigen Verkauf des
Unternehmens im Ganzen.
Bis zum 15.6.2020 müssen die schriftlichen Abstimmungen und Stimmzettel beim
Amtsgericht in Bingen am Rhein eingegangen sein.
Bingen am Rhein, 22.05.2020
-Amtsgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 22.05.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
Ingelheim GmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim,
(vormals Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, vormalige
Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47684), hat der Sachwalter gem.
§ 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw.
der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 22.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 31.03.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich,
Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn)
(AG Mainz, HRB 47684), sind Vergütung und Auslagen des
Gläubigerausschussmitglieds Jürgen Laub, Bundesagentur für arbeit -Agentur für
Arbeit- Saarbrücken festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt
gemacht:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz beantragte das Gläubigerausschussmitglied Jürgen Laub,
Bundesagentur für arbeit -Agentur für Arbeit- Saarbrücken die Festsetzung der
Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 80,00 EUR, für die reine Fahrzeit von 40 Euro,
zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang
der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str.
52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 31.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47684 HRB 47684: Klinik Ingelheim GmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Lallemand, Kurt, Karben, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 20.01.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich,
Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn)
(AG Mainz, HRB 47684), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds und
des mitglieds im vorläufigen Gläubigerausschuss Harald Wirth, geschäftsansässig
bei Firma HERMED Technische Beratungs GmbH, Robert-Bosch-Str. 6, 67292
Kirchheimbolanden festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung
erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom beantragte das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung
der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2,
7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str.
52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 17.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2019 hat eine Änderung des Gesells…
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Geschäftsführer: Lallemand, Kurt, Karben, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbe…
Forderungsprüfung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 30.10.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
In dem Insolvenzverfahren Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz
gGmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim,
(vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47684), wird für die
Prüfung der bis zum 8.11.2019 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen und
nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der
Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 8.11.2019
gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem
Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie
eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 29.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 23.10.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich,
Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn)
(AG Mainz, HRB 47684), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 12.11.2019, 10:00 Uhr, Saal 101, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52,
55411 Bingen am Rhein.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur
Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen
des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert
werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss,
durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu
Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 23.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 27.09.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich,
Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn)
(AG Mainz, HRB 47684),
Sachwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Kornmarkt 4, 54290
Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120
wurden die Gläubiger nachrangiger Forderungen des § 39 Abs. 1 InsO mit
Beschluss vom 26.09.2019 zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen, § 174
Abs. 3 InsO.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen
bis zum Ablauf des
Freitag, 18.10.2019,
bei dem Sachwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit
Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend
gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
Dienstag, 29.10.2019, 10:00 Uhr, Saal 101, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52,
55411 Bingen am Rhein
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein,
Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 26.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein (4 IN 28/19) vom 01.08.20…
Forderungsprüfung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 01.08.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
Mainz gGmbH, vertr.d.d. GF Timm Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim,
(vormalige Geschäftsführerin: Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47684), ist am
01.08.2019 um 00:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Kornmarkt 4,
54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2019
anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 29.10.2019, 10:00 Uhr, Saal 101,
Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie
Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 01.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Hartwich, Timm, Offenbach am Main, *XX.XX.XX…
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Hehn, Sabine, Walldürn, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 28/19 · Klinik Ingelheim GmbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 28/19
- Wirksam am
- 23.05.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47684
über das Vermögen der
Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, vertr.d.d. GF Timm
Hartwich, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim, (vormalige Geschäftsführerin:
Sabine Hehn) (AG Mainz, HRB 47684),
Gemäß § 270a InsO wird die vorläufige Eigenverwaltung am 23.05.2019 um 11:00
Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.:
0651/1708300.
2. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht ihr Vermögen weiter
zu ver-
walten und darüber zu verfügen.
Gem. § 277 InsO wird angeordnet, dass Zahlungen der Antragstellerin auf
Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis, insbes. auf Lohnsteuer und
Umsatzsteuer sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen der
Zustimmung des vorläufigen Sachwalters bedürfen.
55411 Bingen, 23.05.2019
Das Amtsgericht - Abt. 4
4 IN 28/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Peters, Günter, Düren, *XX.XX.XXXX. Bestel…
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Dr. Peters…
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Peters, Günter, Düren, *XX.XX.XXXX, einz…
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Robert, Meiningen, *XX.XX.XXXX, einzel…
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Vertretungsregelung geändert, jetzt: Geschäftsführer: Lucht, Uwe, Langen, …
HRB 47684 HRB 47684: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz gGmbH, Ingelheim am Rhein, Turnerstraße 23, 55218 Ingelheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2017…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.