HRB 4542
Klinghammer Can Technology GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Braunschweig
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Registerdaten
- Sitz
- Braunschweig
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 18.11.2025
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 04.09.2024
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
Es wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Es findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin am 18.10.2024 statt über:
a) Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse
d) ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Einwendungen können schriftlich bis zum 18.10.2024 erhoben werden.
Die Schlussrechnung liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
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Braunschweig, 29.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 11.09.2023
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
des Insolvenzverwalters und vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 06.09.2023
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 08.03.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
Technology GmbH, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4542),
vertr. d.: Christof Bürig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich
angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 23.04.2021
geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die
Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 23.04.2021 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 05.03.2021
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 19.10.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
Technology GmbH, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4542),
vertr. d.: Christof Bürig, Alte Dorfstraße 8, 38104 Braunschweig,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie
folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 48 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.09.2020 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
211.614,29 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der
Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen. Die befristete Erinnerung ist
bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 16.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4542 HRB 4542: Klinghammer Can Technology GmbH, Braunschweig (Hamburger Str. 50, 38114 Braunschweig). In Ergänzung der Eintragung vom 12.05.2020 nachgetragen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen einget…
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 17.09.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
Technology GmbH, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4542),
vertr. d.: Christof Bürig, Alte Dorfstraße 8, 38104 Braunschweig,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 05.10.2020 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag kann von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
angefordert werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.09.2020
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 23.07.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
Klinghammer Can Technology GmbH, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 4542),
vertreten durch:
Christof Bürig, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 22.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4542 HRB 4542: Klinghammer Can Technology GmbH, Braunschweig (Hamburger Str. 50, 38114 Braunschweig). Prokura von Amts wegen gelöscht bei: Geffers, Marjo, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerich…
Forderungsprüfung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 12.05.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
2, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4542), vertr. d.: Christof Bürig,
Alte Dorfstraße 8, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2020 um
09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Braunschweig, Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0,
Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.06.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 22.07.2020, 09:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An
der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 22.07.2020, 09:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An
der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 22.07.2020, 09:30 Uhr, A 107,
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.05.2020
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Hinweis zu Terminen im Gericht - aufgrund des Corona-Virus
1. Die Raumzuteilung der Gläubigerversammlung ist vorläufig. Bitte beachten
Sie die Aushänge an den Sälen.
2. Besucherinnen und Besuchern sind grundsätzlich verpflichtet im
Gerichtsgebäude einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Während der Sitzung
entscheidet über diese Verpflichtung die Vorsitzende/der Vorsitzende.
Ausgenommen sind Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel
schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist sowie Kinder bis zur
Vollendung des 6. Lebensjahres. (Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor
Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020)
3. Es ist ein Kontaktformular ausgefüllt zum Termin mitzubringen.
Es steht Ihnen auf der Internetseite des Amtsgerichts Braunschweig
www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de zur Verfügung.
Wir werden die Daten nicht speichern und einen Monat nach Erteilung vernichten.
Ziel ist es, Sie zu schützen, sollte die konkrete Gefahr eines Kontaktes mit
Corona - Infizierten/Erkrankten bestanden haben. Wir können Sie sonst nicht
erreichen.
Im Übrigen gilt zum Schutz:
4. die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BzgA) sind einzuhalten, insbesondere ist ein Mindestabstand von
mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, und
5. Bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome darf das
Gerichtsgebäude nicht betreten bzw. muss unverzüglich verlassen werden.
Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts ist Folge zu
leisten.
6. Zur Sicherstellung des notwendigen Abstandes wird der Zutritt zum
Gericht begrenzt, wenn sich mehr Personen als zulässig in einem Bereich
befinden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 06.05.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
2, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4542), vertr. d.: Christof Bürig,
Alte Dorfstraße 8, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2020 um
09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Braunschweig, Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0,
Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.06.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 22.07.2020, 09:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An
der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 22.07.2020, 09:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An
der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 22.07.2020, 09:30 Uhr, A 107,
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.05.2020
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir
Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 61/20 a · Klinghammer Can Technology GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 61/20 a
- Wirksam am
- 27.03.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 4542
Klinghammer Can Technology GmbH, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 4542), vertr. d.: Christof Bürig (Geschäftsführer), ist am
26.03.2020 um 14:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Braunschweig, Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0,
Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 26.03.2020
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir
Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.