VR 200944

Kleintierzüchterverein Z 386 e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ditzingen

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Registerdaten

Sitz
Ditzingen
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kleintierzüchterverein Z 386 Ditzingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 24/25 · Kleintierzüchterverein Z 386 e.V. · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
5 IN 24/25
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
Stuttgart, VR 200944
5 IN 24/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kleintierzüchterverein Z 386 e.V., vertr. d. d. Vorstand Arbin Eljezi, Mittlere Gasse 14, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Vorstand Arbin Eljezi
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: VR 200944
- Schuldner -

Beschluss:

1. In dem am 06.08.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 21.04.2026 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin
Frau Dr. Julia Schaffer
Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart
Telefon: 0711 99522800
Telefax: 0711 99522801
Email: info@tillmannschaffer.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 28.04.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.