VR 14126 früher Amtsgericht Bottrop

Kleingärtnerverein "Johannestal" e.V.

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bottrop

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Registerdaten

Sitz
Bottrop
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Johannestal Bottrop Bottrop

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Löschungsankündigungen
VR 14126 Kleingärtnerverein "Johannestal" e.V., Bottrop ( Bottrop).Gemäß § 395 FamFG soll die Eintragung von Herrn Herr Krzyszof Kawik als Vorstandsmitglied im Vereinsregister von Amts wegen gelöscht werden.Zur Gelte…
Kleingärtnerverein "Johannestal" e.V., Bottrop ( Bottrop).Gemäß § 395 FamFG soll die Eintragung von Herrn Herr Krzyszof Kawik als Vorstandsmitglied im Vereinsregister von Amts wegen gelöscht werden.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird eine Frist von drei Monaten gesetzt, die mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beginnt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Löschungsankündigungen
VR 14126 Kleingärtnerverein "Johannestal" e.V., Bottrop ( Bottrop).Gemäß § 395 FamFG soll die Eintragung von Herrn Herr Krzyszof Kawik als Vorstandsmitglied im Vereinsregister von Amts wegen gelöscht werden.Zur Gelte…
Kleingärtnerverein "Johannestal" e.V., Bottrop ( Bottrop).Gemäß § 395 FamFG soll die Eintragung von Herrn Herr Krzyszof Kawik als Vorstandsmitglied im Vereinsregister von Amts wegen gelöscht werden.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird eine Frist von drei Monaten gesetzt, die mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beginnt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

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