VR 140050

Kleingärtner - Verein Groß Escherde e.V.

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nordstemmen

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Registerdaten

Sitz
Nordstemmen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
10.06.2025
Datenstand
2026-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Hartmut Thiel

Nordstemmen

Vorstand

Joachim Goltermann

Nordstemmen

Vorstand

Mark Labude

Nordstemmen

Vorstand

Susanne Labude

Nordstemmen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der erste Schriftführer und der erste Kassenführer. Zur rechtsverbindlichen Vertretung des Vereins genügt die Zeichnung durch zwei Vorstandsmitglieder.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-04-04 Chronologischen Auszug ansehen
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-04-04 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kleingärtner - Verein Groß Escherde Nordstemmen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 4/25 · Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V. · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 4/25
Wirksam am
28.09.2026
Registerbezug
Hildesheim, VR 140050
51 IN 4/25 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 51 IN 4/25 · Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V. · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 4/25
Wirksam am
18.06.2026
Registerbezug
Hildesheim, VR 140050
51 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Michael Greve festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.035,89 EUR.

II.

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 17.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 4/25 · Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V. · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 4/25
Wirksam am
19.03.2026
Registerbezug
Hildesheim, VR 140050
In dem Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Amtsgericht Hildesheim - 51 IN 4/25, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beziffert sich auf EUR 3.035,89. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Verfahrenskosten.

Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 0,00.

Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim unter o.g. Aktenzeichen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Hildesheim, den 21.01.2026
51 IN 4/25

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 51 IN 4/25 · Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V. · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 4/25
Wirksam am
18.03.2026
Registerbezug
Hildesheim, VR 140050
51 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Schlusstermin zum Einstellung gem. § 207 InsO wird bestimmt auf:

16.06.2026

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 16.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 51 IN 4/25 · Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V. · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 4/25
Wirksam am
29.01.2026
Registerbezug
Hildesheim, VR 140050
51 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), wurde beschlossen:

Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hildesheim, 21.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 51 IN 4/25 · Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V. · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 4/25
Wirksam am
26.05.2025
Registerbezug
Hildesheim, VR 140050
51 IN 4/25 : Über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), ist am 15.05.2025 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Michael Greve, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: (05121) 9171-0, Fax: 05121-917171.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.06.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 19.05.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.