HRB 202917
Kleemann Edelstahl GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dornum
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Registerdaten
- Sitz
- Dornum
- Datenstand
- 2024-03-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 23.09.2025
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
vertreten durch:
Kristian Kleemann, (Geschäftsführer),
soll die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Der Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
Amtsgericht Aurich, 18.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 22.04.2025
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
In dem Insolvenzverfahren Kleemann Edelstahl GmbH, Gewerbestraße 1, 26553 Dornum (AG Aurich, HRB 202917), vertr. d.: Kristian Kleemann (Geschäftsführer), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 13.05.2025
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 17.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 16.01.2024
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
Amtsgericht Aurich, 16.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 01.12.2023
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 17.01.2024, 14:30 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 30.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 15.06.2020
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
GmbH, Gewerbestraße 1, 26553 Dornum (AG Aurich, HRB 202917), vertr. d.:
Kristian Kleemann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden. wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße
16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/200959-29 wird gestattet, den
festgesetzten Betrag unter Berücksichtigung des entnommenen Vorschusses der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.05.2019 angeordnet, mit
Beschluss vom 01.08.2019 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach § 11
Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders
vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe
dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der
Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 322.619,10 € ausgegangen. Auf den Vergütungsantrag des vorläufigen
Insolvenzverwalters wird hiermit Bezug genommen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt
sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von €. Dem
vorläufigen Verwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus in der Regel ein
Bruchteil 25 % zu.
Sofern ein Verfahren Besonderheiten aufweist, die von einem (nicht definierten)
Normalverfahren abweichen, sind zu bzw. Abschläge zu berücksichtigen.
Hier hat der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen über einen Zeitraum
von 2 1/2 Monaten mit sieben Arbeitnehmern fortgeführt und beantragt die
Festsetzung von Zuschlägen, die sich auf insgesamt 102 % addieren, was zu einer
Nettovergütung in Höhe von EUR führt.
Im Einzelnen:
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Unternehmen über einen Zeitraum
von
2 1/2 Monaten fortgeführt und macht dafür einen Zuschlag von 22 % geltend.
Die Betriebsfortführung während des Eröffnungsverfahrens ist grundsätzlich mit
einem Zuschlag zu vergüten. Die Höhe des Zuschlages ist von der Dauer und den
Erschwernissen durch die Betriebsfortführung abhängig. In Rechtsprechung und
Literatur werden für die Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens für die
Dauer von bis zu drei Monaten Zuschläge von 5 % bis 25 % festgesetzt, Graeber|
Graeber,
§ 11 InsVV, Rn 101, 102. Hier wird für die Fortführung des Unternehmens mit
sieben Arbeitnehmern über einen Zeitraum von 2 1/2 Monaten ein Zuschlag in Höhe
von 15 % als angemessen angesehen und in dieser Höhe festgesetzt.
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag von 30 % für die
übertragende Sanierung geltend. Er führt dazu aus, dass er aufgrund mangelnder
Liquidität und der Größe des Unternehmens keinen umfangreichen
Investorenprozess aufgesetzt habe. Vielmehr habe er umfangreiche Gespräche mit
dem von Anfang an an der Übernahme des Unternehmens interessierten
Geschäftsführer geführt. Dieser hat schließlich den Geschäftsbetrieb mit
Eröffnung des Verfahrens übernommen. Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter
angeführten Begründungen und Prozentsätze beziehen sich auf umfangreiche und
zeitaufwändige Investorenprozesse. Diese haben im vorliegenden Verfahren jedoch
nicht stattgefunden.
Grundsätzlich sind Sanierungsbemühungen mit einem Zuschlag zu vergüten.
Naturgemäß ist der Geschäftsführer über das Unternehmen informiert, so dass
sich die durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erteilenden Informationen
und Unterlagen auf ein Minimum beschränkt haben dürften. Für die
Sanierungsbemühungen wird ein Zuschlag in Höhe von 5 % festgesetzt, der
angemessen aber auch ausreichend erscheint.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter berechnet für die Bearbeitung von
Arbeitnehmerangelegenheiten einen Zuschlag von 10 %. Begründet wird dies mit
der Abhaltung einer Betriebsversammlung und der Beantragung und Vorfinanzierung
von Insolvenzgeld für sieben Arbeitnehmer.
Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Sachverhalte (Sozialplanverhandlungen
Insolvenzgeldvorfinanzierungen) ist bis zur Anzahl von 20 Arbeitnehmern von
einem Normalfall auszugehen, der durch die Regelvergütung abgegolten wird,
Graeber|Graeber, § 3 InsVV, Rn. 91a. Die Behandlung von arbeitsrechtlichen
Aufgaben im Rahmen einer Betriebsfortführung wird nicht mit einem gesonderten
Zuschlag vergütet, so auch BGH IX ZB 65/18 Beschluss v. 12.09.2019.
4. Für die Behandlung von umfangreichen Aus- und Absonderungsrechten beantragt
der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 15 %, der dem Mehraufwand
angemessen erscheint und in dieser Höhe festgesetzt wird.
5. Weiter beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung eines
Zuschusses für den vorläufigen Gläubigerausschuss. Er begründet den Mehraufwand
mit dessen Information und mehreren Gläubigerausschusssitzungen.
Die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses dient der Entlastung des
vorläufigen Insolvenzverwalters und ist daher nicht mit einem Zuschlag zu
berücksichtigen. Nach der im Vergütungsantrag angeführten Meinung von Prasser/
Stoffler in K/P/B InsO, Stand 54 ist eine nachvollziehbare erhebliche Belastung
des Insolvenzverwalters durch diesen darzulegen. Eine erhebliche Belastung des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch die Einsetzung eines vorläufigen
Gläubigerausschusses ist nicht vorgetragen und kann auch nicht gesehen werden.
6. Für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen macht der vorläufige
Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 15 % geltend.
Hat der vorläufige Insolvenzverwalter Maßnahmen zur Sicherstellung von
Anfechtungsansprüchen ergriffen, so ist ihm dieser Mehraufwand mit einem
Zuschlag zu vergüten, BGH v. 14.12.2005 - IX ZB 268/04. Die Zuschlagssätze
werden in Literatur mit 5 % bis 15 % angeführt, wobei ein Zuschlag von 15 % bei
rechtlich und tatsächlich komplizierten Anfechtungslagen gewährt wird. Dass
dies hier der Fall ist, wurde nicht vorgetragen, so dass ein Zuschlag in Höhe
von 10% angemessen erscheint.
In der Gesamtbetrachtung erscheint der festgesetzte Nettobetrag von EUR dem
Umfang und dem Schwierigkeitsgrad eines Verfahren, das über einen Zeitraum von
2 1/2 Monaten mit sieben Arbeitnehmern fortgeführt wurde und mit Eröffnung an
den vormaligen Geschäftsführer übertragen wurde, angemessen und ausreichend.
Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, eine solche ist
nicht eingegangen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Daneben wurde die ges. MwSt. festgesetzt, § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603
Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich,
Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 11.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 02.03.2020
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
26553 Dornum (AG Aurich, HRB 202917),
vertreten durch: Kristian Kleemann (Geschäftsführer),
soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Der
Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei
Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
Amtsgericht Aurich, 28.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 14.02.2020
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
In dem Insolvenzverfahren Kleemann Edelstahl GmbH, Gewerbestraße 1, 26553
Dornum (AG Aurich, HRB 202917), vertr. d.: Kristian Kleemann (Geschäftsführer),
wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten
Forderungen bestimmt auf 22.04.2020
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen
spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 13.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 06.12.2019
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
GmbH, Gewerbestraße 1, 26553 Dornum (AG Aurich, HRB 202917), vertr. d.:
Kristian Kleemann, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Mitgliedes des
vorläufigen Gläubigerausschusses Stefan Sobing festgesetzt worden. Gemäß §§ 73
Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.11.2019 beantragte das Gläubigerausschussmitglied die
Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 65,00 EUR zugrunde.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603
Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich,
Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 05.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 08.11.2019
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
26553 Dornum (AG Aurich, HRB 202917),
vertreten durch:
Kristian Kleemann, (Geschäftsführer),
soll die Vergütung eines Mitgliedes des vorläufigen Gläubigerausschusses
festgesetzt werden. Der Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme für die
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen
können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
Amtsgericht Aurich, 07.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 01.08.2019
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
26553 Dornum (AG Aurich, HRB 202917), vertr. d.: 1. Kristian Kleemann,
(Geschäftsführer), ist am 01.08.2019 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße
16, 28757 Bremen, Tel: 0421/200959-0, Fax: 0421/200959-29.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.09.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 26.09.2019, 10:00 Uhr, Saal 115,
Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 03.09.2019 )
und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Donnerstag, 26.09.2019, 10:00 Uhr, Saal
115, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich ), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 01.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 77/19 · Kleemann Edelstahl GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/19
- Wirksam am
- 14.05.2019
- Registerbezug
- Aurich, HRB 202917
Edelstahl GmbH, Gewerbestraße 1, 26553 Dornum (AG Aurich, HRB 202917), vertr.
d.: 1. Kristian Kleemann, Gewerbestraße 1, 26553 Dornum, (Geschäftsführer), ist
am 14. 5. 2019 um 11.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße
16, 28757 Bremen bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich,
Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 14. 5. 2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202917 HRB 202917: Kleemann Edelstahl GmbH, Dornum, Gewerbestraße 1, 26553 Dornum. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhö…
HRB 202917 HRB 202917: Kleemann Edelstahl GmbH, Dornum, Amselstraße 22a, 26553 Dornum. Neue Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 1, 26553 Dornum.
HRB 202917 HRB 202917:Kleemann Edelstahl GmbH, Dornum, Amselstraße 22a, 26553 Dornum.Nicht mehr Geschäftsführer: Kleemann, Egon Adolf, Neßmersiel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kleemann, Kristian, Dornum, …
HRB 202917 HRB 202917:Kleemann Edelstahl GmbH, Dornum, Amselstraße 22a, 26553 Dornum.Nicht mehr Geschäftsführer: Kleemann, Kristian, Neßmersiel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kleemann, Egon Adolf, Neßmersi…
HRB 202917 Kleemann Edelstahl GmbH, Dornum, Amselstraße 22a, 26553 Dornum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2013. Geschäftsanschrift: Amselstraße 22a, 26553 Dornum. Gegenstand: Hand…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.