HRB 23583

Kleber-Heisserer Bau GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dippoldiswalde

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Registerdaten

Sitz
Dippoldiswalde
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1434/22 · Kleber-Heisserer Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 1434/22
Wirksam am
23.05.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 23583
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1434/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kleber-Heisserer Bau GmbH, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 23583
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Denk; d. vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt

ergeht am 22.05.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 12.06.2025
13:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Auf der Tagesordnung steht:

Abstimmung über die Geltendmachung der schuldnerischen Werklohnforderung aus dem Bauvorhaben Leistungssportzentrum Altenberg gegen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO. Sofern keine Zustimmung erteilt wird, soll von einer gerichtlichen Geltendmachung abgesehen werden.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 542 IN 1434/22 · Kleber-Heisserer Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 1434/22
Wirksam am
22.05.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 23583
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 542 IN 1434/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kleber-Heisserer Bau GmbH, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 23583
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Denk; d. vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt

ergeht am 12.05.2023 nachfolgende Entscheidung:

Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Frank Schulze wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:

Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR

in Worten: EUR

Der darüber hinaus beantragte Betrag wird zurückgewiesen.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach Rechtskraft des Beschlusses die festgesetzten Beträge aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Gründe:
In dem Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 27.09.2022 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ralf Hage zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gleichzeitig wurde mit Beschluss vom 27.09.2022 ein vorläufiger Gläubigerausschuss gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 a InsO bestehend aus den Mitgliedern Rechtsanwalt Frank Schulze, Katrin Steffan und Rechtsanwalt Dr. Konstantin Pohlmann eingesetzt.
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 30.11.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Ralf Hage zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen.

Vorliegend war über den Antrag des Mitgliedes des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Frank Schulze vom 17.04.2023, Eingang bei Gericht am 18.04.2023, zu entscheiden. Dem Antrag war eine Aufstellung des Umfanges der Tätigkeit und der benötigten Stundenanzahl für den Zeitraum ab Bestellung zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bis zum Berichtstermin beigefügt.

Der Vergütungsantrag wurde dem Insolvenzverwalter sowie der Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin zur möglichen Stellungnahme binnen 2 Wochen übersandt. Einwände wurden nicht erhoben.

Für die Bestimmung der Vergütung ist gem. § 73 Abs. 2, § 65 InsO die insolvenzrechtliche Vergütungsordnung anzuwenden. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. § 17 InsVV sieht hierbei einen Stundensatzrahmen von 50 EUR bis 300 EUR vor. Dieser Rahmen kann aufgrund von Besonderheiten des Verfahrens sowie aufgrund von Besonderheiten in der Tätigkeit des einzelnen Ausschussmitgliedes individuell angepasst werden. Die bloße Größe und Bedeutung eines insolventen Unternehmens ist hierbei nicht ausschlaggebend. Vielmehr muss sich die Größe und Bedeutung des insolventen Unternehmens in der Leistung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes niederschlagen, vgl. LG Aurich, ZInsO 2013, 631.

Das Gläubigerausschussmitglied macht einen Stundensatz vom € geltend.
In dem vorliegendem Verfahren erscheint für die Arbeit des Mitgliedes im Gläubigerausschuss sowie in Anbetracht der Qualifikation des Mitgliedes des Gläubigerausschusses ein Stundensatz von EUR als angemessen gerechtfertigt.

Vorliegend wird im Rahmen der Gesamtabwägung ein Stundensatz von EUR für die Tätigkeiten, die einer rechtlichen Prüfung und Würdigung unterliegen, als angemessen erachtet. Das Gericht hat hierbei Aspekte wie die berufliche Qualifikation, jedoch auch die individuelle Beanspruchung des Mitgliedes des Gläubigerausschusses im beantragten Zeitraum für die Festsetzung des Stundensatzes herangezogen. Die Höhe der Vergütung kann sich grundsätzlich nicht an dem orientieren, was dem Gläubigerausschussmitglied in der Zeit der Tätigkeit an eigenem Verdienst entgangen ist (vgl. Haarmeyer, 4. Auflage, Komm. zur InsVV, § 17 RN 7) .In der Literatur und Rechtsprechung haben sich als erhöhende Faktoren neben dem Umfang der Tätigkeit auch die besondere berufliche Stellung, Sachkunde und Qualifikation des Mitglieds, aktive Mitwirkung außerhalb der Sitzungen, umfangreiche Betriebsfortführung, erfolgreiche Beteiligung an Verhandlungen, besondere rechtliche und tatsächliche Probleme, Auslandsbezüge, besondere Haftungsrisiken, Prüfungen mehrerer Rechnungslegungen und besondere Tätigkeiten wie z.B. Kassenprüfung manifestiert. Siehe hierzu auch den Beschluss des AG Detmold vom 06.03.2008, AZ: 10 IN 214/07.

Vorliegend wurde die Erhöhung auf EUR Stundensatz aufgrund der beruflichen Qualifikation des Gläubigerausschussmitgliedes, der Unterstützung und Überwachung der vorläufigen Insolvenz in besonderem Maße und der besonderen rechtlichen und tatsächlichen Probleme , welche sich schwerpunktmäßig auf die Fortführung des mittelständigen Unternehmens richteten sowie die Forcierung des Verkaufsprozesses als angemessen erachtet. Auf die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalt Schulze in seinem Antrag wird verwiesen. Der festgesetze Stundensatz befindet sich im oberen Rahmen und ist auch durch das besondere Haftungsrisiko gerechtfertigt.

Der Stundensatz entspricht § 17 Abs. 1 InsVV. Der zeitliche Aufwand der Tätigkeit wurde durch Herrn Rechtsanwalt Schulze mit 9,2 Stunden bemessen.

Der Tätigkeitszeitraum des vorläufigen Gläubigerausschusses ist begrenzt auf die Zeit von der Einsetzung des Ausschusses bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Tätigkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.11.2022 liegen, können daher keine Berücksichtigung finden. Somti waren die Zeitstunden für den 01.12.2022 und den 15.02.2023 zu streichen.

Bei der Prüfung des Zeitaufwandes fanden alle Zeiten, die im Zusammenhang mit der Ausschusstätigkeit stehen und innerhalb des vorstehend genannten Zeitraums vorgenommen wurden, Berücksichtigung. Hierbei wurden die in der Aufstellung angesetzten Stundenbruchteile, z.B. für die Kenntnisnahme von Protokollen und Berichten oder Vorbereitungen von Sitzungen usw. als angemessen angesehen und zeitmäßig nicht eingekürzt.

Die Umsatzsteuer war gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 542 IN 1434/22 · Kleber-Heisserer Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 1434/22
Wirksam am
13.04.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 23583
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 542 IN 1434/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kleber-Heisserer Bau GmbH, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 23583
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Denk; d. vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt

ergeht am 05.04.2023 nachfolgende Entscheidung:

Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Dr. Konstantin Pohlmann wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:

Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR

in Worten: EUR

Der darüber hinaus beantragte Betrag war zurückzuweisen.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach Rechtskraft des Beschlusses die festgesetzten Beträge aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.

Gründe:

In dem Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 27.09.2022 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ralf Hage zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gleichzeitig wurde mit Beschluss vom 27.09.2022 ein vorläufiger Gläubigerausschuss gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 a InsO bestehend aus den Mitgliedern Frank Schulze, Katrin Steffan und Rechtsanwalt Dr. Konstantin Pohlmann eingesetzt.
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 30.11.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Ralf Hage zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen.

Vorliegend war über den Antrag des Mitgliedes des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Dr. Konstantin Pohlmann vom 23.02.2023, Eingang bei Gericht am selben Tag, zu entscheiden. Dem Antrag war eine Aufstellung des Umfanges der Tätigkeit und der benötigten Stundenanzahl für den Zeitraum ab Bestellung zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bis zum Berichtstermin beigefügt.

Der Vergütungsantrag wurde dem Insolvenzverwalter sowie der Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin zur möglichen Stellungnahme binnen 2 Wochen übersandt. Einwände wurden nicht erhoben.

Für die Bestimmung der Vergütung ist gem. § 73 Abs. 2, § 65 InsO die insolvenzrechtliche Vergütungsordnung anzuwenden. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.

Das Gläubigerausschussmitglied macht einen Stundensatz vom € geltend.
In dem vorliegendem Verfahren erscheint für die Arbeit des Mitgliedes im Gläubigerausschuss der Stundensatz als gerechtfertigt. Der Stundensatz entspricht § 17 Abs. 1 InsVV. Der zeitliche Aufwand der Tätigkeit wurde mit 15,88 Stunden bemessen.

Daneben wurden Fahrtkosten für die Gläubigerausschussitzung am 07.10.2022 und die Gläubigerversammlung am 22.02.2023 jeweils in Höhe von EUR und eine Telekommunikationspauschale in Höhe von EUR als Auslagen gem. § 18 Abs. 1 InsVV geltend gemacht.

Der Tätigkeitszeitraum des vorläufigen Gläubigerausschusses ist begrenzt auf die Zeit von der Einsetzung des Ausschusses bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Tätigkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.11.2022 liegen, können daher keine Berücksichtigung finden.

Bei der Prüfung des Zeitaufwandes fanden alle Zeiten, die im Zusammenhang mit der Ausschusstätigkeit stehen und innerhalb des vorstehend genannten Zeitraums vorgenommen wurden, Berücksichtigung. Hierbei wurden die in der Aufstellung angesetzten Stundenbruchteile, z.B. für die Kenntnisnahme von Protokollen und Berichten oder Vorbereitungen von Sitzungen usw. als angemessen angesehen und zeitmäßig nicht eingekürzt.

Als nicht erstattungsfähig angesehen wurden folgende Tätigkeiten:

Die mit 15,88 Stunden angesetzte Gesamtstundenanzahl wurde um die Zeiten für Tätigkeiten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens um insgesamt 5,13 Stunden reduziert. Somit waren insgesamt 10,75 Stunden zu vergüten.

Die Fahrtkosten für die Fahrt zur Gläubigerversammlung am 22.02.2023 sind ebenfalls nicht erstattungsfähig. Die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses war hier bereits beendet.

Die als Auslagen geltend gemachte Pauschale in Höhe von EUR (Nr. 7002 RVG) ist nicht festsetzungsähig und war zu streichen. Notwendige Auslagen sind einzeln aufzuführen und zu belegen.

Die Umsatzsteuer war gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsichtnahme aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 542 IN 1434/22 · Kleber-Heisserer Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 1434/22
Wirksam am
30.11.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 23583
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 534/542 IN 1434/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kleber-Heisserer Bau GmbH, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 23583
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Denk; d. vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt
ergeht am 30.11.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 30.11.2022 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Ralf Hage
Königstraße 25
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 44282800
Telefax: 0351 44282801
Email geschäftlich: hage@andrespartner.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 11.01.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Mittwoch, 22.02.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1434/22 · Kleber-Heisserer Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 1434/22
Wirksam am
11.11.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 23583
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 534 IN 1434/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kleber-Heisserer Bau GmbH, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 23583
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Denk; d. vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt

1. In Abänderung des Beschlusses vom 27.09.2022 wird zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse am 10.11.2022 um 15:20 Uhr die vorläufige starke Insolvenzverwaltung angeordnet.

2. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt
Ralf Hage
Königstraße 25
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 44282800
Telefax: 0351 44282801
Email geschäftlich: hage@andrespartner.de

übertragen.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die vorläufige Insolvenzmasse einzurichtendes offenes Treuhandkonto einzuziehen. Soweit an Forderungen Sicherungsrechte Dritter bestehen, dürfen diese Forderungen nur auf ein gesondert zu Gunsten der Aus- und Absonderungsberechtigten einzurichtendes offenes Treuhandkonto eingezogen und müssen von der vorläufigen Insolvenzmasse unterscheidbar verwahrt werden (BGH, Urteil vom 24.01.2019, IX ZR 110/17). Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

5. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.

6. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, die Versicherungsprämien in Höhe von jeweils 2.115,23 EUR bei der AXA Versicherung AG für die Versicherungen der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses und den erhöhten Versicherungsschutz für den vorläufigen Insolvenzverwalter als Vorschuss auf die Auslagen aus dem Vermögen der Schuldnerin zu entnehmen.

7. Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen im Beschluss vom 27.09.2022

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1434/22 · Kleber-Heisserer Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 1434/22
Wirksam am
27.09.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 23583
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 534 IN 1434/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kleber-Heisserer Bau GmbH, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde,
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Denk; d. vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt
- wurde am 27.09.2022 um 10:04 Uhr Ralf Hage, Königstraße 25, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 44282800, Email geschäftlich hage@andrespartner.de, Telefax 0351 44282801 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23583 HRB 23583: Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kleber, Gerold, Schmiedeberg OT Dönschten, *XX.XX.XXXX.
HRB 23583: Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kleber, Gerold, Schmiedeberg OT Dönschten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23583 HRB 23583: Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Die Gesellschaft hat am 24.10.2016 mit der FF Agrarbau GmbH mit dem Sitz in Dippoldiswalde (Amtsgericht Dresden, HRB…
HRB 23583: Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Die Gesellschaft hat am 24.10.2016 mit der FF Agrarbau GmbH mit dem Sitz in Dippoldiswalde (Amtsgericht Dresden, HRB 19488 ) einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 26.10.2016 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 23583 HRB 23583: Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Prokura erloschen: Stavenow, Martin Otto, Lichtenberg/Erzgeb. OT Weigmannsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 23583: Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Prokura erloschen: Stavenow, Martin Otto, Lichtenberg/Erzgeb. OT Weigmannsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23583 HRB 23583: Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Bestellt: Geschäftsführer: Denk, Mike, Brandis, *XX.XX.XXXX; Fraustadt, Eckart, Geising, *XX.XX.XXXX, jeweils einzel…
HRB 23583: Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Bestellt: Geschäftsführer: Denk, Mike, Brandis, *XX.XX.XXXX; Fraustadt, Eckart, Geising, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 23583 Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heißerer, German, Friedberg, *XX.XX.XXXX; Heißerer, Herbert, Friedberg, *XX.XX.XXXX.
Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heißerer, German, Friedberg, *XX.XX.XXXX; Heißerer, Herbert, Friedberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23583 Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Wohnort berichtigt: Geschäftsführer: Kleber, Gerold, Schmiedeberg OT Dönschten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit d…
Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Wohnort berichtigt: Geschäftsführer: Kleber, Gerold, Schmiedeberg OT Dönschten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Höhne, Rocco, Klingenberg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ascher, Benedikt, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23583 Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Einzelprokura: Stavenow, Martin Otto, Lichtenberg/Erzgeb. OT Weigmannsdorf, *XX.XX.XXXX.
Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Einzelprokura: Stavenow, Martin Otto, Lichtenberg/Erzgeb. OT Weigmannsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23583 Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde.Geschäftsanschrift: Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Einzelprokura: Ascher, Benedikt, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde, Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde.Geschäftsanschrift: Gewerbering 9, 01744 Dippoldiswalde. Einzelprokura: Ascher, Benedikt, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 23583 Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde (Gwerbering 9, 01744 Dippoldiswalde). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Hoch- u…
Kleber-Heisserer Bau GmbH, Dippoldiswalde (Gwerbering 9, 01744 Dippoldiswalde). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art. Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heißerer, German, Friedberg, *XX.XX.XXXX; Heißerer, Herbert, Friedberg, *XX.XX.XXXX; Kleber, Gerold, Dönschten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.