HRB 22118
KLC Ticketing System und Service GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an der HavelGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Brandenburg an der Havel
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 13.11.2018
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Henning Klaas
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mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Vertrieb und Wartung von Kassen- und Eintrittssystemen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 309/18 · KLC Ticketing System & Service GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 309/18
- Wirksam am
- 21.07.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 22118
wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 16. Juli 2026, 35 IN 309/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 309/18 · KLC Ticketing System & Service GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 309/18
- Wirksam am
- 04.02.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 22118
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 62.030,10 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 20 % für die außergewöhnlich umfangreiche Abwicklung des Insolvenzverfahrens aufgrund der schlechten Erreichbarkeit des Geschäftsführers, der ungeordneten Geschäftsunterlagen und der komplexen Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer, der Gesellschafterin und Sozialversicherungsträgern festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 31 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 309/18, Amtsgericht Potsdam, 30. Januar 2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 309/18 · KLC Ticketing System & Service GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 309/18
- Wirksam am
- 19.08.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 22118
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 29.09.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 14. August 2025, 35 IN 309/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 309/18 · KLC Ticketing System & Service GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 309/18
- Wirksam am
- 11.02.2021
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 22118
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P),
Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur
Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen
Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 15.03.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag
bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über
das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 5. Februar 2021, 35 IN 309/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22118 P HRB 22118 P: KLC Ticketing System und Service GmbH, Brandenburg an der Havel, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an der Havel. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 35…
Forderungsprüfung 35 IN 309/18 · KLC Ticketing System & Service GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 309/18
- Wirksam am
- 07.11.2018
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 22118
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P),
Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel
Geschäftszweig: Vermögensverwaltung
HRB 22118
wird auf den Insolvenzantrag vom 20.04.2018 wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung heute am 05.11.2018 , um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.12.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen, mit Ausnahme der Zustellung an den Schuldner, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
23.1.2019, 11:00 Uhr im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12,
14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Amtsgericht Potsdam, 05.11.2018
35 IN 309/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22118 P KLC Ticketing System und Service GmbH, Brandenburg an der HavelFriedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an der Havel. Die inländische Geschäftsanschrift: Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.