HRB 2214

Klaus Deubner GmbH

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

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Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 37/20 · Klaus Deubner GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/20
Wirksam am
30.12.2025
Registerbezug
Bochum, HRB 2214
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2214 eingetragenen Klaus Deubner GmbH, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Deubner, Am Varenholt 26a, 44797 Bochum

wird heute, am 29.12.2025, um 11:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

80 IN 37/20
Amtsgericht Bochum, 29.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 37/20 · Klaus Deubner GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/20
Wirksam am
12.09.2024
Registerbezug
Bochum, HRB 2214
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2214 eingetragenen Klaus Deubner GmbH, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Deubner, Am Varenholt 26a, 44797 Bochum

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung 22.368,81 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 7 037,34 EUR
Zwischensumme 29.406,15 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 29.406,15 EUR 5.587,16 EUR
Endbetrag 34.993,32 EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 18.03.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§ 10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§§ 10, 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§§ 10, 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse ohne Absonderungsberechtigungen 133.161,56 € und ergibt sich aus der derzeitigen freien Masse von 127.669,35 € und einer sicher erwarteten Vorsteuererstattung von 5.492,21 € (gekürzt wegen niedriger festgesetzter Zustellauslagen).
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 22.071,31 EUR (§ 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 InsVV).
Unter Berücksichtigung der mit Absonderungsrechten belasteten Massegegenstände liegt der Wert bei 144.322,81 €, so dass bei zur Masse geflossenen Kostenbeiträgen in Höhe von 595,00 EUR, ein Vergütungsbetrag von 297,50 € zusätzlich festzusetzen war.

Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von 22.368,81 EUR gerechtfertigt.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.06.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Insolvenzverwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.

Dabei wurden nur erfolgte 99 Zustellungen zu je 3,30 € berücksichtigt, weil weitere Zustellaufträge nicht erteilt wurden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.

80 IN 37/20
Amtsgericht Bochum, 10.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 37/20 · Klaus Deubner GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/20
Wirksam am
22.09.2023
Registerbezug
Bochum, HRB 2214
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2214 eingetragenen Klaus Deubner GmbH, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Deubner, Am Varenholt 26a, 44797 Bochum

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung

Rang 0 (§38 InsO):
lfd. Nr. 54

wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.10.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

80 IN 37/20
Amtsgericht Bochum, 19.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 37/20 · Klaus Deubner GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/20
Wirksam am
26.07.2023
Registerbezug
Bochum, HRB 2214
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2214 eingetragenen Klaus Deubner GmbH, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Deubner, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.

Geprüft werden sollen folgende Forderungen:

Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 45 bis lfd. Nr. 53.

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.08.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die bzw. eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der/den zu prüfenden Forderung/en und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29, niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 37/20
Amtsgericht Bochum, 24.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2214 HRB 2214: Klaus Deubner GmbH, Bochum, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 37/20) vom 18.03.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröff…
HRB 2214: Klaus Deubner GmbH, Bochum, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 37/20) vom 18.03.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 2214 Klaus Deubner GmbH, Bochum, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Hecker, Lutz, Installateurmeister, Bochum.
Klaus Deubner GmbH, Bochum, Wohlfahrtstr. 117, 44799 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Hecker, Lutz, Installateurmeister, Bochum.

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