HRB 32537
KIZO-BAU GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Riesa
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Registerdaten
- Sitz
- Riesa
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1656/21 · KIZO-Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1656/21
- Wirksam am
- 25.07.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32537
Aktenzeichen: 548 IN 1656/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KIZO-Bau GmbH, Käferberg 4 a, 01589 Riesa, Amtsgericht Dresden , HRB 32537
vertreten durch den Geschäftsführer Abedin Kurtanovic
Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, ist mit Beschluss vom 21.07.2022 an Stelle der bisherigen Insolvenzverwalterin zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden.
Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit Beschluss vom 21.07.2022 bestellten Insolvenzverwalterin oder zur Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 18.08.2022 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32537 HRB 32537: KIZO-BAU GmbH, Riesa, Käferberg 4 a, 01589 Riesa. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.12.2021, AZ: 534 IN 1656/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffne…
Forderungsprüfung 548 IN 1656/21 · KIZO-Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1656/21
- Wirksam am
- 28.12.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32537
Aktenzeichen: 534/548 IN 1656/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KIZO-Bau GmbH, Käferberg 4 a, 01589 Riesa, Amtsgericht Dresden , HRB 32537
vertreten durch den Geschäftsführer Abedin Kurtanovic
- wurde am 27.12.2021 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email geschäftlich: InsODresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79 Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.02.2022 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
| insbesondere die klageweise Geltendmachung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Ansprüchen gegen Dritte aus Anfechtung und gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen sowie der Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages im Rahmen der außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezügliche der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 22.03.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 22.03.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP-2-Maske zu tragen, soweit die Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall trifft.
Im Falle der Vorlage eines Attests zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Amtsgericht ein selbst mitzubringendes Plexiglas-Gesichtsvisier zu tragen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32537 HRB 32537: KIZO-BAU GmbH, Riesa, Käferberg 4 a, 01589 Riesa. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 12.11.2021, AZ: 534 IN 1656/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeor…
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1656/21 · KIZO-Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1656/21
- Wirksam am
- 15.11.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32537
Aktenzeichen: 534 IN 1656/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KIZO-Bau GmbH, Käferberg 4 a, 01589 Riesa, Amtsgericht Dresden , HRB 32537
vertreten durch den Geschäftsführer Abedin Kurtanovic
- wurde am 12.11.2021 um 12.52 Uhr Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email geschäftlich InsODresden@whitecase.com, Telefax 0351 20536 79, Telefon geschäftlich 0351 20536 0, Website www.whitecaseinso.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32537 HRB 32537:KIZO-BAU GmbH, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 19, 01591 Riesa.Änderung der Geschäftsanschrift: Käferberg 4 a, 01589 Riesa.
HRB 32537 KIZO-BAU GmbH, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 19, 01591 Riesa. Bestellt: Geschäftsführer: Kurtanovic, Abedin, Riesa, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich i…
HRB 32537 KIZO-BAU GmbH, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 19, 01591 Riesa. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2013. Geschäftsanschrift: Paul-Greifzu-Str. 19, 01591 Riesa. Gegenstand des Unte…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.